Wenn immer mehr Mütter immer mehr arbeiten müssen…

Staat und Wirtschaft möchten Kinder fremdbetreuen lassen, um möglichst viele Mütter in den Erwerbsprozess einzubinden. Langfristig könnten die Folgen verhängnisvoll sein.

Unter Frauenenerwerbsquote versteht man den prozentualen Anteil der gesamten weiblichen Bevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbstätig sind oder eine Arbeit suchen. 

Gemäss der schweizerischen Arbeitskräfteerhebung des Bundesamtes für Statistik (SAKE) lag dieser Anteil in der Schweiz im Jahr 2014 bei 79,9 Prozent. Unser Land hatte damit die höchste Frauenerwerbsquote in Europa überhaupt. Tatsächlich unternehmen der Staat, Teile der Wirtschaft und gewisse Parteien aus Gründen der wirtschaftlichen Produktivitätssteigerung alles, um immer mehr Mütter zur Erwerbstätigkeit zu nötigen.

Konkret sind gegenwärtig in unserem Land vier von fünf Frauen in den ausserhäuslichen Erwerbsprozess eingebunden. Laut SAKE hatte diese Zahl im Jahr 2000 noch bei 71,6 Prozent gelegen. Konkret waren damals 3,05 Mio. Frauen erwerbstätig. Bis ins dritte Quartal 2015 stieg diese Zahl auf über 3,56 Millionen.

300’000 Familienmanagerinnen weniger

Noch aufschlussfreicher sind die Zahlen der ausschliesslich im Haushalt tätigen Mütter: zwischen 1995 und 2015 sank deren Zahl von 418’000 auf gerade noch 116’000. All dies bedeutet nichts anderes, als dass in dieser Zeit – Zuwanderung eingeschlossen – rund eine halbe Million Frauen neu ins Erwerbsleben gepresst wurde und dass rund 300’000 Hausfrauen und Mütter dazu gezwungen wurden, ihre Tätigkeit als Familienmanagerin zugunsten einer ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit aufzugeben.

Das Krippenprogramm

Die erste Welle des Rückgangs der Familienmütter lief parallel zum Ausbau des familienexternen Betreuungsangebots.

Am 1. März 2000 lancierte SP-Nationalrätin Jaqueline Fehr eine parlamentarische Initiative für ein sog. „befristetes Impulsprogramm“ für „familienergänzende Kinderbetreuung“. Eine Mehrheit von SP, CVP und FDP hiess das staatliche Krippenprogramm gut. Das „befristete“ Programm trat per 1. Februar 2003 in Kraft und wurde bald zur festen Institution. Bis 1. Februar 2015 wurden rund 300 Millionen Franken in 47’760 familienexterne Kinderbetreuungsplätze gesteckt, d.h. rund 6’300 Franken pro Krippenplatz – und dies zeitgleich zum Ausbau kantonaler Krippenprogramme.

Zwang zur externen Betreuung

Die staatliche Kinderbetreuung hatte System. Parallel zum Ausbau der Versorgungspro-gramme lancierte am 5. Juni 2009 die damalige Justizministerin Widmer-Schlumpf den Vorstoss, nicht nur die Kinderbetreuung durch Tagesmütter und Pflegefamilien der Bewilligungspflicht zu unterwerfen, sondern auch Nachbarn, Freunde oder nahe Verwandte – etwa eine Tante – einer staatlichen Zertifizierungspflicht zu unterstellen. Zudem müssten sie eine spezielle Haftpflichtversicherung abschliessen. Die Kantone hätten neue und kostspielige Fachstellen zur Überwachung einzurichten. 

Glücklicherweise abgeschossen

Das bundesrätliche Vorhaben aus der Küche Widmer-Schlumpf entsprach der Idee, die Kleinkindererziehung zu verstaatlichen. Nebst dem Zwang zur Früheinschulung (Harmos) und flächendeckenden Krippen und Mittagstischen sollten die Eltern nicht mehr selber entscheiden, wen sie mit der Betreuung ihres Kindes betrauen möchten. Glücklicherweise wurde das Projekt Widmer-Schlumpf schon in der Vernehmlassung gestoppt.

Nationale Politik gegen Familienmütter

Inzwischen gehört der Zwang zur Erwerbstätigkeit von Frauen zu den nationalen Prioritäten. Gemäss Berechnungen des Bundes von Mitte Dezember 2015 könnten 143’000 Vollzeitstellen mit einheimischen weiblichen Fachkräften besetzt werden. Hierfür müsste die Erwerbstätigkeit der nicht- oder Teilzeit arbeitenden Frauen zwischen 25 und 54 Jahren um 20 Prozent erhöht werden.

Vorgesehen ist ein Drei-Punkte-Plan:

       1.      Erstens soll die Individualbesteuerung eingeführt werden. Nach liberalem Gedankengut – es gibt bloss das Individuum und den Staat – würde damit die Familie bei der Besteuerung quasi eliminiert. Mitte Dezember 2015 hielt die Eidg. Steuerverwaltung fest, dass damit 50’000 Vollzeitstellen – vor allem für Frauen – geschaffen würden.

        2.      Zweitens sollen flächendeckend Tagesstrukturen für Kinder ab vier Jahren eingerichtet werden. Auch eine «stärkere Beteiligung durch den Staat (eventuell mit Betreuungsgutscheinen)» wird geprüft. Die Kantone sollen sich noch deutlicher als im Harmos-Konkordat auf ein Betreuungsangebot verpflichten, das dann via staatliches Monitoring kontrolliert wird. 

        3.      Drittens sollen mehr Teilzeitjobs geschaffen werden, um zusätzliche Mütter ins Erwerbsleben zu integrieren.

Volkswirtschaftliche Überlegungen gegen Familieninteressen

Auf der Strecke bleibt bei diesen volkswirtschaftlichen Produktivitätsüberlegungung die Familie. Vor allem Mütter kinderreicher Familien sind oft schlicht nicht in der Lage, nebst der Belastung daheim noch eine ausserhäusliche Berufstätigkeit anzunehmen. Jede zweite Ehe in unserem Land wird heute wieder geschieden. Zahllose Familien zerbrechen aufgrund der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Vater und Mutter – mit allen Folgen und allem Schmerz, die damit verbunden sind.

Dies betrifft nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder. Die wirtschaftlich-gesellschaftli-chen Konsequenzen von Scheidungen und zerrütteten Familien (jugendliche Dyssomnien, invertierte Aggressionen, Bulimie, ADHS, Suchtverhalten, usw.) sind kostenmässig kaum erfasst. Den Staat stört das wenig – schafft dies doch bloss weitere Stellen für Psychiater und Mediziner, Juristen (Scheidungs-, Kinder- und Sorgerechtsspezialisten) Psychoanalytiker, Jugendpädagogen, Familienpädagogen, Therapeuten jeder Art und vielen, vielen anderen Leuten, die von der Sozialindustrie leben.

Auf der Strecke bleiben dabei leider ganz einfach jene vielen – vor allem kinderreichen – Familien, die sich mit eigenen Mitteln über Wasser halten möchten. Sie werden vom Staat mit vielfältigen Vorschriften, Abgaben und Gebühren – vom Kehrichtsack bis zu obligatorischen Schulanlässen – ganz einfach immer stärker belastet, bis sie schliesslich nicht mehr können. Den fetten Staatsapparat stört dies kaum.

Wie wir helfen können

Zweck unserer Arbeitsgruppe „Jugend und Familie“ ist es, genau diese Situation zu verhindern. Mit rund einer halben Million Franken unterstützen wir unter der Rubrik Hilfe/Vergabungen jedes Jahr kinderreiche Familien am Anschlag. Primär möchten wir dabei vorübergehende Notsituationen lindern. Bei grösseren Problemen helfen wir mit einer Schuldensanierung.

Besonders wichtig ist jedoch auch unsere Familienarbeit im Sinne einer persönlichen Beratung. Auf jeden Hilferuf reagieren wir sofort und unbürokratisch. Oft reicht ein persönliches Beratungsgespräch. Wenn die Mutter überfordert ist, schicken wir sie für einige Tage in die Ferien und besorgen in der Zwischenzeit eine Familienhilfe. Solche Auszeiten sind oft wichtig, um die Familie wieder ins Lot zu bringen. 

Aber auch all dies vermag nur wenig auszurichten, wenn die Politik die Familien zerstören will… Und genau dort müsste man ansetzen und endlich die Belastung der Familien durch den Staat reduzieren!

Celsa Brunner

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