Wenn Bibelverse strafbar werden…

Die kürzliche Strafanzeige gegen den katholischen Bischof Vitus Huonder geht über den Einzelfall hinaus. Sie zielt darauf ab, einen grossen Teil der moralisch-ethischen Vorgaben der Bibel zu diskreditieren und notfalls strafrechtlich zu unterbinden. 

Über Tage, ja Wochen hyperventilierten Mitte August nicht nur die Medien, sondern auch ein guter Teil der katholischen Kirchenfunktionäre. Der Grund: Ein Referat über Ehe und Familie, das der Churer Bischof Vitus Huonder am jährlichen Kongress „Freude am Glauben“ am 2. August in Fulda gehalten hatte. 

Sexualverhalten und Religion 
„Sexualverhalten kann nicht vom Glauben getrennt werden“, meinte Vitus Huonder in seinem Referat – was eigentlich selbstverständlich ist und für jede Religion zutrifft. „Es ist immer durch Gottes offenbarendes Wort geordnet, hat immer eine religiöse Dimension.“ Um die Aussage zu belegen, verwies er auf das 5. Buch Mose Kapitel 22, Verse 22, 28 und 29, ohne diese Stellen zu zitieren. Er hätte sie zitieren können – etwa Vers 22. Dort heisst es: „Wenn aber ein Mann dabei ertappt wird, wie er bei einer verheirateten Frau liegt, dann sollen beide sterben“. Das alttestamentarische Verdikt ist klar: Bei Ehebruch Todesstrafe. 

Bischof Huonder zitierte dafür zwei Stellen aus dem Buch Leviticus (3 Mose 18,22 und 20,13): «Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen; beide werden mit dem Tod bestraft; ihr Blut soll auf sie kommen.» (20,13). Auch hier das alttestamentarische Verdikt Todesstrafe. „Die beiden zitierten Stellen allein würden genügen, um der Frage der Homosexualität aus der Sicht des Glaubens die rechte Wende zu geben“, fügte Huonder an. 

Als Leitprinzipien auch im Neuen Testament
Vitus Huonder beliess es aber nicht beim Alten Testament, er verwies auch auf das NT (Römer 1,18-28), insbesondere die Bibelstellen 1.Kor. 6,9 („Wisst ihr denn nicht, dass Ungerechte das Reich Gottes nicht erben werden? Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder“) und 1.Tim 1,10 („Unzüchtige, Knabenschänder, Menschenhändler, für Leute, die lügen und Meineide schwören und all das tun, was gegen die gesunde Lehre verstösst.“). 

Tatsächlich bilden die 613 Gebote im Mosaischen Gesetz einen ethischen Kodex, den Gott Israel gab, um dieses Volk bis zum Kommen des Messias zu leiten. In ihrem Wesen verkörpern diese Gebote das Moralgesetz Gottes und sind wichtige Prinzipien. Im neuen Bund ist die Einhaltung dieser Gesetze zwar nicht mehr bindend, wenn es um die Frage der Errettung geht, weil Christen nicht mehr länger unter der Herrschaft des Mosaischen Gesetzes stehen (vgl. Röm. 6,14, 7,1-14). Und schon gar nicht sind diese alttestamentlischen Bibelstellen als Strafvorgabe zu verstehen. Als moralische Leitprinzipien allerdings gelten sie weiterhin, denn sie gehören zum Leben in Christus (Röm 8,2), zum „Gesetz Christi“ (vgl. 1. Kor. 9,21; Gal. 6,2) und sind genauso ewig, wie der Charakter Gottes. 

Und tatsächlich gibt es in der Bibel auch keine Stelle, die homosexuelle Praktiken positiv darstellen würde. Praktizierte Homosexualität als im Willen Gottes stehend zu legitimieren, widerspricht klar dem Wort des Evangeliums. Dies sei besonders jenen Kirchenfunktionären und Journalisten ins Stammbuch geschrieben, die sich wochenlang so heftig gegen Bischof Huonder ereiferten. 

Aber keine strafrechtlichen Vorgaben wie im Alten Testament
Während die Verhaltensanweisungen im Neuen Testament – im Unterschied zum AT – keinen strafrechtlichen Gehalt mehr haben, sind sie dennoch präzise Anleitungen für die persönliche Lebensführung. Teilweise wird selbst das NT noch sehr explizit – etwa wenn es um die Pädophilie geht: „Wer einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer geworfen würde.” Dieser harte Satz aus dem Markusevangelium (9,42), den auch Matthäus und Lukas kennen, ist zwar keine strafrechtliche Vorgabe, aber eine glasklare Anweisung für die persönliche Lebensführung – jenseits aller individuellen Veranlagungen! 

In der heutigen, permissiven Gesellschaft ist im moralisch-ethischen Bereich mittlerweile (fast) alles erlaubt. Prostitution wird als rein kommerzielle Tätigkeit geregelt. Moralische Vorgaben stören da nicht nur, sie sind schlicht ein Graus. Es überrascht deshalb wenig, wenn gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die einen moralisch-ethischen Kodex noch zu vertreten wagen, massiv vorgegangen wird. 

Mit dem Strafgesetzbuch gegen die Bibel
Keinem normalen Menschen käme es wohl in den Sinn, die erwähnten Zitate des alten Testaments als heutigen, konkreten Aufruf zur Tötung eines Menschen zu verstehen. Genauso jedoch reagierte der homosexuelle Dachverband „Pink Cross“ und reichte am 10. August bei der Staatsanwaltschaft Graubünden gestützt auf Art.259 Abs.2 des Strafgesetzbuches Strafanzeige wegen „öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit“ gegen Vitus Huonder ein. 

Aber der Vorfall geht weit über diese punktuelle Strafanzeige hinaus. Seit einiger Zeit sind massive Bestrebungen in Gang, jeden kritischen Diskurs über Homosexualität und Gender strafrechtlich zu belangen. Ins selbe Kapitel gehört auch der kürzliche Entscheid unseres Parlaments, den Antirassismus-Artikel 261bis StGB neu auf Homosexuelle auszudehnen. 

Strafrechtskeule als Zensurmittel
Heute macht sich gemäss Art.261bis StGB strafbar, wer öffentlich gegen eine Person oder Gruppe wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft oder wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf eine systematische Herabsetzung gerichtet sind. Es ist nicht ersichtlich, wieso ausgerechnet Schwulen und Lesben ein besonderer Schutz zuteil werden soll, während Hass- oder Diskriminierungsäusserungen beispielsweise gegen alte Menschen oder gegen Behinderte vom Strafgesetz nicht erfasst werden. Zu befürchten ist, dass mit der neuen Bestimmung eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Homosexualität oder der Gender-Ideologie künftig strafrechtlich erfasst und damit von vornherein unterbunden werden soll. 

Insgesamt ist die Klage gegen Huonder somit – nebst der Propagandawirkung – ein Testfall. Hat sie Erfolg, so wird dies die Grundlage bieten, das öffentliche Verkünden eines beträchtlichen Teils der moralisch-ethischen Vorgaben der Bibel faktisch zu unterbinden, notfalls mit strafrechtlichen Mitteln. Sollte sie vor Gericht abgelehnt werden, was eher wahrscheinlich ist, so wäre dies demgegenüber ein wichtiges Argument für die Homo- und Genderlobby, „endlich“ die „nötigen“ Gesetzesänderungen gegen Homophobie und Gender-Feindlichkeit zu schaffen. 

Denken wir beispielsweise an den Brief des Apostels Paulus an die Epheser (5,22): „Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter“. Nicht nur steht der (an dieser Stelle aus dem Zusammenhang gerissene) Bibelvers quer zur politischen Correctness. Er ruft geradezu nach feministischem Eifer, mit legislatorischen Massnahmen die Verbreitung solcher Bibelverse strafrechtlich zu unterbinden. Fragt sich bloss, ob entsprechende Koranverse ebenfalls angegangen werden sollen oder ob der politisch korrekte Scheinliberalismus diesbezüglich im Mainstream die Oberhand behält. 

Celsa Brunner

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