Verwirrung um Vater 1 und Mutter 2

Kürzlich hat die französische Nationalversammlung ein neues Schulgesetz debattiert. Weder die Schulpflicht ab drei Jahren noch die Absicht, Lehrern in Ausbildung die Tätigkeit als Hilfslehrkraft zu erlauben, waren dabei umstritten. Selbst der Antrag der Konservativen, künftig in jedem Schulzimmer eine Frankreichflagge und den Text der Nationalhymne auszuhängen, löste bloss ein leises Murren der Linken aus.

Heftige Polemik entbrannte demgegenüber um den Vorschlag, die Bezeichnungen «Mutter» und «Vater» auf Schulformularen durch «Elternteil 1» und «Elternteil 2» zu ersetzen. Im Zeitalter gleichgeschlechtlicher Elternpaare seien die Bezeichnungen «Mutter» und «Vater» zu starr, argumentierte die Regierung Macron. 

Damit stach sie allerdings in ein Wespennest. Empörung regte sich überraschend vor allem in der LGBT-Lobby. Das ergebe eine künstliche Hierarchie, argumentierte etwa der Präsident der Vereinigung gleichgeschlechtlicher Eltern. Wer sei denn nun Nummer 1 und wer Nummer 2? Der Bildungsminister schlug hilflos vor, statt einer Nummerierung beiden Elternteilen die Auswahl zwischen «Mutter» und «Vater» anzubieten – womit die Kinder eine männliche «Mutter» und einen weiblichen «Vater» hätten. Offenbar stellte sich ob all der Aufregung niemand überhaupt die Frage der Notwendigkeit einer Anpassung. In den meisten Formularen wird nämlich bereits seit Jahren die Bezeichnung «gesetzlicher Vertreter» verwendet. (NZZ)

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