Verbot von Konversionstherapien

Der Bundesrat lehnt jegliche Therapie ab, welche die Veränderung der homosexuellen Orientierung zum Ziel hat. Solche Therapien seien aus menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen, schreibt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme vom 4. September zu einer Motion von Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP/ZH)

Bereits 2016 hatte Quadranti einen Vorstoss (16.3073) zur selben Frage lanciert. Damals erklärte der Bundesrat: «Solche Therapien sind nicht nur wirkungslos, sondern mit erheblichem Leid für die betroffenen Kinder und Jugendlichen verbunden.» Neu nennt er solche Therapien auch eine Diskriminierung und beruft sich dabei auf die Psychologie- und Psychotherapieverbände.

Die Durchführung einer solchen Therapie sollte laut Bundesrat der kantonalen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. «Fachpersonen aus Bereichen wie Medizin, Psychologie, Erziehung, Religion und Sport, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben, sind sogar zur Meldung verpflichtet», ergänzt der Bundesrat jetzt. Die Aufsichtsbehörde wiederum könnte «Massnahmen ergreifen, die bis zum Entzug der Berufsausübung gehen». Analoge Berufspflichten gälten für Psychiater.

Beschränkt werden auch die Elternrechte. So hält der Bundesrat fest, «dass das Recht, die eigene sexuelle Orientierung zu leben, ein absolutes, höchstpersönliches Recht darstelle». Den Eltern ist es deshalb untersagt, Minderjährige gegen ihren Willen in eine Konversionstherapie zu schicken. (idea)

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