Sterbehilfe im Gefängnis

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) prüft die Zulassung sogenannter Sterbehilfeorganisationen in Gefängnissen. Sie beruft sich dabei auf eine Nationalfonds-Studie, wonach die demografische Alterung in Gefängnissen deutlich weiter fortgeschritten sei als in der Durchschnittsbevölkerung.

So sei von 143 ordentlich Verwahrten beinahe ein Drittel, nämlich 43, über 60 Jahre alt. Weitere 64 Verwahrte sind zwischen 45 und 59 Jahre. Die KKJPD will abklären, inwieweit Sterbehilfe im Gefängnis ermöglicht werden soll. Das schweizerische Kompetenzzentrum für Justizvollzug erarbeitet dazu ein Grundlagenpapier. (NZZ)

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