«Sterbehilfe» bei Depressiven

Die wachsende Gefährdung des Lebensschutzes zeigt sich immer mehr auch am Lebensende. Das Baselbieter Strafgericht hat am 9. Juli eine Sterbehelferin freigesprochen, die eine psychisch Kranke ohne Gutachten in den Suizid begleitete.

Zwar kann «unerträgliches Leiden» auch psychische Gründe haben. Allerdings verlangt das Bundesgericht dabei immer eine Abklärung der Urteilsfähigkeit des Kranken. Wie das Gericht bereits 2006 festhielt, muss hierfür ein vertieftes Fachgutachten vorliegen. Hierüber setzte sich Preisig kurzerhand hinweg.

Fehlende Urteilsfähigkeit

Nach dem Tod der Frau wurde post-mortem ein Gutachten erstellt. Marc Graf, Direktor der Klinik für Forensik an der Psychiatrischen Uni-Klinik Basel (UPK), kam darin zum Schluss, dass die Frau wegen der schweren Depression tatsächlich urteilsunfähig gewesen war. Der Antrag der Staatsanwältin lautete denn auch auf fünf Jahre Gefängnis wegen vorsätzlicher Tötung.

Unverständlich mildes Gericht

Ausschlaggebend war beim Urteil nicht das psychiatrische Gutachten, sondern die Einschätzung des Gerichts, dass die Sterbewillige trotz ihrer Urteilsunfähigkeit die Endgültigkeit des Todes erfassen konnte. Das Gericht gewichtete damit das Recht auf Suizidhilfe höher als das vom Staat geschützte Recht auf Leben.

Suizidbeihilfe als Familienbetrieb

Besonders stossend ist auch, dass es sich beim Unternehmen mit dem schönen Namen «Lifecircle / Eternal Spirit» um einen lukrativen Familienbetrieb handelt. Der Stiftungsrat besteht aus Preisigs Anwalt und ihrem Lebenspartner, der auch für die Buchhaltung zuständig ist. Preisig amtet als Präsidentin und klärte als Hausärztin die Urteilsfähigkeit der Patienten ab. Sie prüfte im vorliegenden Fall als Stiftungsrätin ihren eigenen Bericht, verschrieb die tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital, holte das Mittel in der Apotheke und setzte schliesslich selber die Infusion. Hinzu kommt, dass «Eternal Spirit» auch im Ausland aggressive Werbung für ihre Tätigkeit macht.

Celsa Brunner

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