Parlamentarische Vorstösse gegen Abtreibung

Von den jährlich rund 10’000 Abtreibungen in der Schweiz erfolgen rund 500 – oder 5% –nach der 13. Schwangerschaftswoche. Teilweise kommt es gar zur Abtreibung lebensfähiger Föten bis kurz vor der Geburt. Theoretisch wäre dies nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dann nämlich, wenn der Schwangerschaftsabbruch medizinisch notwendig ist, um eine schwerwiegende körperliche Schädigung oder eine schwere seelische Notlage der schwangeren Frau abzuwenden. «Die Gefahr muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist», heisst es theoretisch im Strafgesetzbuch.

In einer Motion mit dem Titel «Zahl der Spätabtreibungen in der Schweiz reduzieren!» vom 4. Mai verlangt nun Nationalrätin Yvette Estermann (SVP/LU) vom Bundesrat Massnahmen, «damit die Zahl der Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche markant reduziert werden kann». Im Strafgesetzbuch seien die Spätabtreibungen «nur ungenau» geregelt, moniert die Nationalrätin. «Wie die umso grössere, schwere seelische Notlage der Frau bei fortschreitender Schwangerschaft vom Arzt festgestellt werden kann, bleibt diffus.»

Estermann verweist auch auf eine Studie der Nationalen Ethikkommission, wonach Spätabtreibungen überwiegend aufgrund einer Erkrankung beziehungsweise Fehlbildung des ungeborenen Kindes erfolgen würden: «So kommt es vor, dass mitunter auch Kinder abgetrieben werden wegen Schädigungen, die pränatal oder postnatal operativ behandelt werden könnten.» Auch die meisten Ungeborenen mit Down-Syndrom würden bei Spätabtreibungen getötet, obwohl sie lebensfähig seien.

Zur Verbesserung schlägt Yvette Estermann eine intensivere medizinische Beratung vor: «Betroffene Mütter und Eltern sollen umfassend und zutreffend informiert werden über die Möglichkeit von Fehldiagnosen und die Risiken einer Abtreibung. Sie sollen zudem unter Beizug eines Kinderarztes oder Kinderchirurgen von den Behandlungsmöglichkeiten einer kindlichen Fehlbildung Kenntnis erhalten.» Auch sollten Kinderpathologen dazu verpflichtet werden, «alle in utero diagnostizierten Behinderungen nach Abtreibungen, Tot- oder Lebendgeburten zu bestätigen respektive zu falsifizieren». Der Fötus müsste also genau untersucht werden, um die Quote der Fehldiagnosen künftig ausweisen zu können. «Es gibt zu viele Fehldiagnosen, ein Kind sei schwer behindert oder nicht lebensfähig, die zu einer Abtreibung führen», sagte Estermann der Zeitung BLICK. Für viele Betroffene sei es traumatisch, wenn sie nicht wüssten, ob sie tatsächlich den richtigen Entscheid gefällt hätten. «Mit einer zwingenden Untersuchung schafft man Gewissheit.»

Doch werden Eltern nicht gerade dann traumatisiert, wenn sich die Abtreibung als Fehlentscheid herausstellt? «Nein», ist Estermann überzeugt. Das helfe ihnen, bei einer nächsten Schwangerschaft allenfalls vorsichtiger zu entscheiden. Dasselbe gelte für die Ärzteschaft, welche in der Diagnostik vorsichtiger sein müsste. Estermanns Ziel ist klar: «Jede Abtreibung ist eine zu viel. Spätabtreibungen erst recht, da hier die Belastung für die Betroffenen noch grösser ist.»

Auch Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP/BE) verlangt, dass Frauen mit Problemschwangerschaften in Arztpraxen, Spitälern und Beratungsstellen besser beraten werden, «sodass betroffene Frauen ein umfassendes Bild über Risiken einer Abtreibung erhalten». Er wirft dem Bundesrat vor, eine «eher abtreibungsfreundliche Haltung» zu vertreten, statt eine «ausgewogene Lebensrechtspolitik» zu verfolgen. Für den dreifachen Vater und Abtreibungsgegner ist klar: «Schwangere Frauen in Not sollen aufgrund umfassender Information gute Entscheidung für ihre Zukunft treffen können.»            (sda)

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