Pädophilie-Initiative im Parlament

Das Arbeitsverbot für Pädophile soll auch wirklich lebenslang gelten. Anders als der Bundesrat möchte der Ständerat die Härtefallklausel beschränken.

Mit über 63,5 % Ja-Stimmen hatte das Stimmvolk 2013 die Initiative «Pädophile sollen nicht mit Kindern arbeiten dürfen» angenommen. In der Verfassung findet sich seither der Satz: «Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.»

Einfach nicht umsetzen

Wie schon bei der Verjährungsinitiative wollte der Bundesrat trotz klarem Verfassungsauftrag einmal mehr eine Initiative einfach nicht umsetzen, weil diese «unverhältnismässig» sei. In seiner Botschaft von anfangs Juni 2016 wollte er kurzerhand das «zwingende» Tätigkeitsverbot so abändern, dass es nur noch «grundsätzlich zwingend» wäre und in die Hand des Richters legen. Zudem sah er die Möglichkeit einer Überprüfung nach zehn Jahren vor.

Ständerat will striktere Umsetzung

Am 18. September 2017 befasste sich jetzt als Erstrat der Ständerat mit der Vorlage. Gegen den Protest der Ratslinken und entgegen den Vorstellungen des Bundesrates hielt er dabei am Verfassungstext fest. Insbesondere sprach er sich mit 28 zu 14 Stimmen gegen eine Überprüfung aus. 

Immerhin verlangte der Ständerat relativ knapp mit 22 zu 19 Stimmen, dass bei Bagatelldelikten eine Ausnahme möglich ist. Dies entspricht auch den Initianten, denn bei Bagatelldelikten kommt es ohnehin nie zu Verurteilungen. Der Bundesrat hatte hierfür den Austausch von Videos unter Jugendlichen oder anzügliches Verhalten im Beisein von Kindern genannt, vor allem aber die sogenannte Jugendliebe. Diese hat der Ständerat nun in einer eigenen Bestimmung konkretisiert: Eine Ausnahme ist möglich, wenn der Täter höchstens 21 Jahre und das Opfer mindestens 14 Jahre alt sind und eine Liebesbeziehung besteht. 

Warten auf den Nationalrat

Zudem sollen Übertretungen und Antragsdelikte nicht automatisch zu einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot führen. Der Ständerat strich deshalb Exhibitionismus und sexuelle Belästigung aus dem Katalog. Auch beschloss er, dass Tätigkeiten mit Minderjährigen nur dann verboten werden, wenn die Straftat an einer unter 16-jährigen Person begangen wurde. 

Das Geschäft geht jetzt in den Nationalrat. SP-Justizministerin Sommaruga dürfte darauf hoffen, mit ihren Ideen dort mehr Unterstützung zu finden.                                                                                                                        
Celsa Brunner

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