KITA-Vorlage in der Vernehmlassung

Seit langem ist es ein Ärgernis, dass die Fremdbetreuung bei den Steuern grosszügig abgezogen werden kann, während Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen oder privat betreuen lassen, krass diskriminiert sind. Selbst die Anstellung einer Haushalthilfe ist bei den Steuern nicht abzugsfähig. Eine Ausnahme besteht lediglich bei Behinderten, die seit 2005 behinderungsbedingte Kosten absetzen können.

Am 5. Juli 2023 wurde zudem eine grün-sozialistische Volksinitiative eingereicht, wonach der Staat die Kita-Kosten weitgehend übernehmen müsste. Diese Initiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle» verlangt, dass Eltern höchstens zehn Prozent ihres Einkommens für die Kita ausgeben müssten. Unter Verweis auf die hängige Überführung der Anstossfinanzierung ins Familienzulagengesetz empfahl der Bundesrat dem Parlament letzten September eine Ablehnung der Kita-Initiative. Sie würde den Bundeshaushalt mit Mehrkosten in Milliardenhöhe belasten – und das in einem Bereich, der bei den Kantonen und Gemeinden liegt. Stattdessen wollte er das Provisorium der Anstossfinanzierung in eine permanente Lösung überführen.

Im Frühling 2023 hatte der Nationalrat bereits einen parlamentarischen Kita-Vorstoss zur «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» (21.403) gut. Sie sieht anstelle der Anstossfinanzierung wie bei den Kinderzulagen eine neue Kita-Betreuungszulage im Familienzulagengesetz vor.

So sandte die zuständige ständerätliche Kommission (WBK-S) am 15. Februar 2024 nun eine Reihe von Gesetzesvorschlägen in die Vernehmlassung. So soll die Kita – anders als in der Initiative – nicht mit Steuergeldern, sondern mit Lohnprozenten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden. Zudem sollen riesige Bundesausgaben eine aufwändige Bürokratie vermieden werden. Die bisherigen Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung wurden bis 31. Dezember 2026 verlängert.                                         

(JUFA)

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