Geschlechtsänderungen

Am 6. Dezember 2019 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister zur Kenntnis genommen und seine Botschaft ans Parlament in dieser Sache bekanntgegeben. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass eine zivilstandsrechtliche Geschlechtsänderung zwischen männlich/weiblich (binäre Geschlechterordnung) durch einfache Erklärung vor dem Zivilstandbeamten möglich würde. Die Änderung im Personenstandsregister hätte jedoch keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Verhältnisse: Ist die betreffende Person verheiratet, bleibt die Ehe bestehen; ebenso die eingetragene Partnerschaft. Auch Kindesverhältnisse blieben unverändert bestehen. 

Der Bundesrat geht davon aus, dass «missbräuchliche Erklärungen zur Änderung des Geschlechts» von den Zivilstandbeamten erkannt und abgelehnt werden könnten. Diese Annahme erscheint allerdings reichlich optimistisch, wenn diese nicht einmal Scheinehen zu erkennen vermögen. Solche werden zwecks Umgehung der Einbürgerungsvorschriften geschlossen.

Zudem diskutiert der Bundesrat bereits die Schaffung eines «dritten Geschlechts». Nach Angaben des Bundes werden jährlich in der Schweiz rund 20 – 100 Kinder geboren, die nicht eindeutig männliche oder weibliche Geschlechtsmerkmale haben. Von diesen echten Transgender-Fällen (Hermaphrodithen) sind «unechte» Fälle zu unterscheiden, bei welchen sich eine Person im falschen Geschlecht geboren fühlt. (Jufa)

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