Die schleichende Liquidierung der Ehe

Seit einiger Zeit laufen Bestrebungen, den Ehebegriff in Richtung „Ehe für alle“ zu öffnen. Damit werden die Grundfesten des Instituts Ehe untergraben.
Am 17. Juni 2016 beschlossen die Eidgenössischen Räte, die sog. Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare zuzulassen. Das Referendum gegen das neue Gesetz kam bis Ende September nicht zustande. Nur kurz darauf lehnte am 27. November das Zürcher Stimmvolk mit 80,9% die kantonale Initiative „Schutz der Ehe“ ab. Mit der Initiative wollte die EDU die Ehe als „Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ in der Zürcher Verfassung verankern. In einem Interview im „Tages Anzeiger“ vom 19. Dezember sah sich daher Justizministerin Simonetta Sommaruga in ihrer Ansicht bestärkt, dass das Familienrecht an vermeintlich veränderte gesellschaftliche Verhältnisse anzupassen sei.  

„Pragmatische“ Modernisierung
Die Forderung einer „Modernisierung des Eherechts“ ist nicht neu. Bereits im August 2013 lieferte die Basler Rechtsprofessorin Ingeborg Schwenzer dem Justizdepartement ein umstrittenes Rechtsgutachten „Familienrecht und gesellschaftliche Neuerungen“ ab, worin sie auf eine Liquidierung der „Ehe als Institution“ abzielte. Als „erstes Prinzip eines zeitgemässen Familienrechts“ forderte sie die Nichteinmischung des Staates, womit die Ehe gewissermassen privatisiert und auch für gleichgeschlechtliche Paare, polygame und inzestuöse Verhältnisse geöffnet würde (vgl. JUFA Mai 2014). Ende März 2015 veröffentlichte der Bund dann seinen „Bericht zur Modernisierung des Eherechts“, worin er eine Auslegeordnung für eine „pragmatische“ Umsetzung vornahm (vgl. JUFA Juli 2015). Dabei nannte er drei Stossrichtungen:
Eine Angleichung der registrierten Partnerschaft an die Ehe oder Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare;
eine Neuregelung von sog. Härtefällen bei Konkubinatspaaren (faktische Partnerschaften); und
die Prüfung einer „Ehe light“ (freiwillige Solidargemeinschaft für Unverheiratete, ähnlich dem französischen Pacte Civil de Solidarité/Pacs).

„Intentionale“ Elternschaft und „statusunabhängiges“ Familienrecht
 Schritt für Schritt wird seither an dieser „pragmatischen“ Umsetzung gebastelt. Ein Kernpunkt stellt dabei die „intentionale Elternschaft“ dar, wonach für eine Familie weder die natürliche Mutter-Kind-Beziehung noch die Rechtsinstitution der Ehe zwischen Mann und Frau oder die bestehende Beziehung zwischen dem Vater und dem Kind konstitutiv sind, sondern allein der (oft als „Kindswohl“ dargestellte) subjektive und willkürliche Wille von Erwachsenen, „Eltern“ sein zu wollen. So sollen die Regelungen im Sorgerecht, im Adoptionsrecht, ja im gesamten Familienrecht „statusunabhängig“ sein, d.h. unabhängig vom Bestehen einer Ehe als verbindliche Institution. Teilweise wird auch schon von einer Institutionalisierung von «faktischen Lebensgemeinschaften» gesprochen. Einen solchen Schritt tat unser Parlament etwa beim neuen Adoptionsrecht für Konkubinatspaare. Aber auch beim Sorgerecht/Unterhaltsrecht und neuerdings im Erbrecht ist entsprechendes vorgesehen.
Insgesamt ergibt sich damit das Bild der «Salamitaktik», wo in verschiedensten Sachbereichen parallel an einer Fundamentalreform des Familienrechts gezimmert wird. Den Überblick zu behalten ist schwierig. Ein Blick auf die hängigen Vorstösse und Berichte beim Bund zeigt jedoch, wie weit fortgeschritten diese Arbeit bereits ist.

Vorstösse auf Bundesebene
Die 2013 eingereichte Parlamentarische Initiative (13.468) „Ehe für alle“ fordert vom Gesetzgeber, alle rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung für alle Paare zu öffnen. Die Rechtskommissionen von National- und Ständerat hiessen den Vorstoss 2015 gut, worauf jetzt die Rechtskommission des Nationalrates einen Erlassentwurf ausarbeiten muss. Zwar wurde formell diese Ausarbeitung noch nicht gestartet, aber informell wird bereits darauf hingewirkt, das Anliegen ohne Verfassungsänderung umzusetzen. Bis anhin sind sich der Bundesrat, ein Teil der Parteien und der Rechtslehre jedoch einig, dass es für dieses Anliegen zwingend eine Verfassungsänderung braucht.
Am 15. März 2016 hat der Nationalrat zudem ein Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N 15.4082) gutgeheissen, das auf einem früheren Vorstoss von Nationalrat Andrea Caroni (FDP/AR) beruht. Der Bundesrat wird damit beauftragt, in einem Bericht die Möglichkeit eines “Pacs nach Schweizer Art” zu prüfen. Damit würde angelehnt an ein französisches Modell die Eintragung einer Partnerschaft als Rechtsinstitut ausserhalb einer Ehe und unabhängig von der Geschlechterzusammensetzung möglich. Allerdings verzichtete der Nationalrat gleichentags darauf, eine noch weitergehende Kommissionsmotion (WBK-N 15.4081) gutzuheissen, wonach der Bundesrat gleich eine umfassende Strategie zur Modernisierung des Familienrechts hätte ausarbeiten müssen. Bereits die nun anvisierte «Ehe light»/«Pacs» wird jedoch das Institut der Ehe aufweichen und das Familienrecht weiter stark verkomplizieren.
Daneben laufen noch zwei weitere, mit obigem zusammenhängende Vorstösse. Eine 2013 eingereichte Parlamentarische Initiative (13.418) der GLP, Grünen, SP und BDP zielt auf die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit der Ehe im Einbürgerungsverfahren ab. Ein Gesetzesentwurf wurde bereits ausgearbeitet und vom Nationalrat gutgeheissen. Im Herbst 2016 wurde der Prozess im Parlament allerdings für mindestens ein Jahr sistiert, um die Ergebnisse rund um die „Ehe für alle“ abzuwarten. Da die Einbürgerung von gleichgeschlechtlichen Paaren unabhängig von der Frage «Ehe für alle» eine Verfassungsänderung undrr�(q �jhr r@ r sinnvoll, die „Ehe für alle“ nicht durch Nebenfragen zu gefährden.
Ebenfalls noch offen ist eine Parlamentarische Initiative (13.407) von Nationalrat Mathias Reynard (SP/VS) vom März 2013, die das strafrechtliche Diskriminierungsverbot von Art.261bis StGB (Antirassismusgesetz) auf die sexuelle Orientierung ausweiten will. Das Parlament hat den Vorstoss im Grundsatz gutgeheissen und die nationalrätliche Kommission soll anfangs 2017 die Arbeiten zur Konkretisierung starten.

„Ehe light“: Warten auf den Bundesrat
Von beträchtlicher Bedeutung im Blick auf die weitere Entwicklung wird der vom Bundesrat vorzulegende Bericht über einen „Pacs nach Schweizer Art“ sein. Dies ändert allerdings nichts daran, dass auf den offenen Baustellen – nach dem Namensrecht, dem Sorgerecht, dem Adoptionsrecht und nun neu dem Erbrecht – eine Taktik verfolgt wird, welche sog. „statusunabhängigen“ Varianten den Vorzug gibt und damit den Boden für eine schleichende Liquidierung der Institution Ehe den Boden ebnet.

                                                                                                                      Urs Vögeli, Zofingen

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