Coronahilfe für Selbständigerwerbende

Anders als Angestellte können Selbständigerwerbende und KMU-Inhaber nicht von der Kurzarbeitsregelung profitieren. Der Bundesrat beschloss deshalb während der Krise, begrenzte Erwerbsersatzzahlungen für zwei Monate (17. März – 16. Mai) auch an Selbständige zu leisten. Solche Härtefallhilfe bekamen auch die Chefs von Ich-AGs, die zwar formal Angestellte ihrer Firma sind, das Risiko aber selbst tragen. 

Abgedeckt waren Einbussen, wenn Geschäfte schliessen mussten oder indirekt unter den Corona-Massnahmen litten.Nothilfe erhielten Betroffene, die vorher AHV-pflichtige Jahreseinkommen zwischen 10’000 und 90’000 Franken deklariert hatten. Die Ersatzzahlungen betrugen 80% des AHV-pflichtigen Einkommens, bzw. maximal 5’880 Franken pro Monat. 

Mit dem Ende des Notrechts fragt sich, ob die Nothilfe nun wie bei Kurzarbeit fortgeführt wird. Bisher hat der Bund krisenbedingte Erwerbsersatzleistungen von gut 600 Mio. Franken an 130’000 Begünstigte bezahlt, davon die meisten Selbständige. Die nationalrätliche Sozialkommission verabschiedete im Mai zwei Motionen, wonach die Hilfe vorerst weiterfliessen soll, da für viele Kleinunternehmer die Krise trotz Lockerungen nicht vorbei sei. Das Parlament hätte hierüber in der Junisession beschliessen sollen, wofür jedoch ein Bericht des Bundesrates nötig gewesen wäre. Nun wird erst im Herbst entschieden, wie es weitergeht.Theoretisch wäre eine rückwirkende Nothilfe möglich, was allerdings etwas sinnwidrig ist. Weiterhin Zugang haben die Unternehmer zur regulären Kurzarbeitsentschädigung für ihre Angestellten sowie zur Bundesgarantie für Überbrückungskredite.                                                                                                        

(JUFA)

Schreiben Sie einen Kommentar