Heiratsstrafe: Keine zweite Abstimmung
Der nachträgliche Rückzug der CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» durch das Initiativkomitee war zulässig. Das Bundesgericht hat deshalb Klagen auf eine Wiederholung der aufgehobenen Abstimmung abgewiesen.