9. Februar 2020: Abstimmung über die Ausweitung von Art.261bis StGB

Die Abstimmung über unser Referendum gegen die Ausweitung der Antirassismus-Strafnorm auf «sexuelle Orientierung» steht unmittelbar bevor. Jeder von uns ist bei diesem wichtigen Urnengang gefordert!

Um es gleich zu Beginn festzuhalten: Wir haben nichts gegen Homosexuelle! Wir hassen sie auch nicht! Und wir wollen sicher nicht gegen sie hetzen – höchstens für sie beten. Aber genau dies soll nun verboten werden.

Das geltende Strafrecht

Gemäss Artikel 261bis StGB wird heute «mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft», wer «wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion» öffentlich gegen eine Person oder Personengruppe:

  1. «zu Hass oder Diskriminierung aufruft»,
  2. «Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung» dieser Gruppen gerichtet sind,
  3. entsprechende «Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt», und schliesslich
  4. wer «öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise» eine solche Person oder Gruppe «in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert».

Die Aufzählung ist abschliessend und Feindseligkeiten gegenüber anderen Gruppen wie Behinderte, alte Menschen, Übergewichtige, Sprachgruppen, usw. sind nicht erfasst. Ebenfalls strafbar ist gemäss Absatz 5, gegenüber den erwähnten Personengruppen eine öffentlich angebotene Leistung zu verweigern.

Die vorgesehene Strafrechtsrevision

Neu soll die obige Liste nun auf die «sexuelle Orientierung» ausgeweitet werden, d.h. auf eine einzige Personengruppe – nämlich die Homosexuellen. So dürfte künftig strafbar werden:

  • wenn ein Konditor aus religiösen Gründen keine Hochzeitstorte für ein schwules Paar backen möchte.
  • wenn ein Hauseigentümer öffentlich bekundet, dass er keine Wohnungen an Paare in eingetragener Partnerschaft vermieten will.
  • wenn Ärzte therapeutische Hilfe für Menschen anbieten, die ihre sexuelle Orientierung als konflikthaft erleben.
  • Gebetsgottesdienste für Menschen durchzuführen, die ihre sexuelle Orientierung als konflikthaft erleben.
  • wenn christliche Privatschulen aus Gewissensgründen keine LGBT-Bewerber einstellen.
  • wenn ein christliches Studentenhaus keine Zimmer an Studenten vergibt, die ihre Homosexualität offen zur Schau stellen.

Auch wer öffentlich bekundet, homosexuelle Praktiken «moralisch verwerflich» zu finden, muss künftig mit einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen.

Geschicktes Lobbying

Dass bloss Homosexuelle eine vor allen anderen Gruppen privilegierte Sonderstellung erhalten, ist unsinnig. Gleichgeschlechtliche sind längst gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft und wirken in den Medien, am Fernsehen und in der Politik an vorderster Front. Wenn sie nun als einzige einen Sonderstatus erhalten, so liegt das nicht an einer effektiven Benachteiligung, sondern gerade umgekehrt an den Umtrieben einer äusserst effizienten Homolobby. Diese ist wesentlich dynamischer als die bürokratischen Behindertenorganisationen.

Um sich gegen Ehrverletzung, Beschimpfung, Drohung, üble Nachrede oder Verleumdung zu wehren, bietet das Strafgesetz bereits solide rechtliche Grundlagen (StGB Art. 173 ff). Zusätzliche Gesetze, die scheinbar vor Diskriminierung schützen, sind schlicht unnötig und kontraproduktiv. Es gibt nämlich keinen Rechtsanspruch, vor jedem Verhalten, das jemand als beleidigend empfindet, geschützt zu sein.

Die Mär der gemarterten Homosexuellen

Seit Einreichung unseres Referendums am 8. April 2019 wird von den Mainstream-Medien – inklusive Staatsfernsehen – in hoher Frequenz über angebliche Übergriffe gegen Homosexuelle berichtet. Dieses Narrativ des an jeder Strassenecke gemarterten Homosexuellen wird wie ein Mantra ständig wiederholt. In der Öffentlichkeit entsteht damit der Eindruck, bei den Gleichgeschlechtlichen handle es sich tatsächlich um eine – im Unterschied zu allen anderen – besonders verfolgte und schützenswerte Minderheit.

Parallel verlangt die Politik die «Erfassung homophober Gewalttaten». So wurde die alte Motion von Rosmarie Quadranti (BDP/ZH) von 2017 wieder aufgewärmt. Der Nationalrat hiess die «Statistische Erfassung von ‘hate crimes’ aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen» (17.3667) am 26. September mit 97 gegen 94 Stimmen knapp gut.

Schwierige Abstimmung

All dies schafft eine Stimmung, in welcher vor dem Urnengang vom 9. Februar kritische Fragen wie die Einschränkung der Meinungsfreiheit, der Schutz anderer Minderheitsgruppen oder die Diskriminierungsproblematik ausgeblendet werden. In diesem Klima ist die Abstimmung schwer zu gewinnen.

Wir dürfen uns hiervon jedoch nicht abschrecken lassen. Jeder ist gefordert, sich zu engagieren und einen persönlichen Beitrag zu leisten.

Celsa Brunner

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