Zwangsweise Zulassung der Suizidbeihilfe

Der Zürcher Kantonsrat beschloss am 24. Mai mit 92 zu 76 Stimmen, dass in allen kantonalen Pflege- und Altersheimen – also auch den kirchlichen und privaten – der Zugang von Suizidbeihilfeorganisationen gewährleistet sein muss. Die kantonale Gesundheitsdirektion hatte empfohlen, dass die Heime in ihren Leitbildern festlegen, ob sie den begleiteten Suizid zulassen oder nicht. So werde es auch in anderen Kantonen gehandhabt und die Heimbewohner hätten dann eine Auswahl. Laut einer Umfrage des Heimverbands Curaviva wollten 75 Prozent der Zürcher Heime Sterbehilfe zulassen, womit also genügend Wahlmöglichkeiten bestünden. Der Zwang, der mit der Gesetzesänderung auf christliche Alters- und Pflegeheime ausgeübt wird, ist unhaltbar. Seitens «Jugend und Familie» unterstützen wir das Referendum gegen das verhängnisvolle Gesetz.

(NZZ)

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