Zwangsehen Minderjähriger

Die Rechtskommission des Ständerates hat am 31. Januar den bundesrätlichen Entwurf gegen Minderjährigenheiraten einstimmig angenommen. Bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners können Ehen von einem Gericht künftig als ungültig erklärt werden. Heute werden solche Ehen mit der Volljährigkeit des minderjährig verheirateten Ehepartners geheilt. Auch die generelle Nichtanerkennung von in- und ausländischen Heiraten mit Minderjährigen unter sechzehn Jahren wurde gutgeheissen. Zusätzlich wurde zudem eine Änderung von Art 181a im Strafgesetzbuch angenommen. So sollen Zwangsheiraten strafrechtlich geahndet werden – unabhängig ob es zivile oder religiöse Zwangsheiraten waren.

(sda)

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