Zwangsehen Minderjähriger

Am 1. Juli 2013 trat das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten in Kraft. Demnach werden Zwangsheiraten in der Schweiz nicht toleriert und Betroffene sind zu schützen. Allerdings gibt es gemäss «Fachstelle Zwangsheirat» des Bundes nach wie jedes Jahr rund 400 – 500 Zwangsheiraten oft minderjähriger Mädchen. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer. 

2016 überwies das Parlament ein Postulat (16.3897), die zivilrechtlichen Bestimmungen gegen Zwangsheiraten zu prüfen. Einen Bericht hierzu hat der Bundesrat nun am 29. Januar 2020 verabschiedet und meint, dass Handlungsbedarf besteht. Mit der bestehenden Gesetzgebung sei nicht sicher, dass solche Ehen nicht doch toleriert werden.Er hat deshalb das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2020 eine Vernehmlassungsvorlage für Änderungen im Zivilgesetzbuch vorzulegen.                        

(sda)

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