Zürich will Konversionstherapien verbieten

Der Zürcher Kantonsrat hiess mit 90 zu 74 Stimmen bei fünf Enthaltungen eine Motion gut, wonach «Konversionstherapien» verboten werden sollen. Dabei geht es um medizinisch-therapeutische Massnahmen, homosexuelle Neigungen eines Menschen in eine heterosexuelle Richtung zu verändern. Dies erfolgt nur auf Wunsch und mit Zustimmung des betreffenden Patienten. Eingereicht wurde die Motion von Kantonsrat Florian Heer (Grüne). Während die Linke geschlossen dafür war, stimmten SVP, die FDP und EDU dagegen. Der Regierungsrat muss nun innert zwei Jahren ein Gesetz vorlegen. 

Der Regierungsrat selber hatte die Motion im Vorfeld abgelehnt. Diese sei nicht mit bundesrechtlichen Vorgaben vereinbar, da das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abschliessend vom Bund geregelt werde. Einen weiteren Kritikpunkt sah der Regierungsrat darin, dass die Motion nur auf das Gesundheitsrecht abziele. Geistliche, Seelsorgerinnen und Seelsorger oder Coaches könnten somit weiterhin Konversionstherapien anbieten. Zürich ist nach Genf und Waadt der dritte Kanton, der «Konversionstherapien» verbieten will. Auch auf nationaler Ebene wurde vom Nationalrat im Dezember 2022 eine entsprechende Motion angenommen. Sie liegt nun beim Ständerat.

(sda)

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