Die Berechtigung zum Bezug von Krankenkassen-Prämienverbilligungen schwankt von Kanton zu Kanton. In Zürich lag die entscheidende Einkommensgrenze bisher bei 53’800 Franken. Familien mit einem steuerbaren Einkommen unterhalb dieser Grenze hatten Anspruch auf eine Verbilligung. Nun hebt sie der Kanton auf 62’900 Franken an. Somit kommen Familien, die zwischen 53’800 und 62’900 Franken verdienen, ab 2020 neu ebenfalls in den Genuss von Prämienverbilligungen. Die Vermögensgrenze liegt bei 300’000 Franken.
Bei Alleinerziehenden steigt der Wert von 37’600 auf 41’600 Franken. Damit hätten 44’000 zusätzliche Kinder Anspruch auf eine Prämienverbilligung, schreibt der Regierungsrat. Die Mehrkosten sind 61 Mio. Franken jährlich.
Zürich sah sich aufgrund eines Bundesgerichtsurteils zum Schritt veranlasst. Das Gericht hatte die Luzerner Regierung kürzlich gerügt. Diese hatte nach einer vom Volk abgelehnten Steuererhöhung 7’900 Personen die Prämienverbilligung gestrichen und die Bezugsgrenze gesenkt. Das Bundesgericht meinte, die in Luzern angesetzte Einkommensgrenze von 54’000 Franken sei zu tief. (sda)