Wallis: Gesetz zur Sterbehilfe

Die Stimmbürgerinnen und -bürger des Kantons Wallis haben am 27. November mit 75% Ja-Stimmen ein Gesetz zu Palliative Care und Sterbehilfe beschlossen. Damit gilt zur Sterbehilfe ein Werbeverbot auf öffentlichem Grund. Gleichzeitig müssen Gesundheitsinstitutionen und Sozialeinrichtungen mit öffentlichem Auftrag jedoch den Wunsch nach assistiertem Suizid grundsätzlich respektieren.

(idea)

Schreiben Sie einen Kommentar