Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) befürwortet die «Ehe» für gleichgeschlechtliche Paare auf zivilrechtlicher Ebene. Seinen Kantonalkirchen empfiehlt er, einen erweiterten zivilrechtlichen Ehebegriff als Voraussetzung für die kirchliche Trauung zu übernehmen. Dies stösst bei vielen Pfarrerinnen und Pfarrern auf Widerspruch. Sie sorgen sich um das geistliche Amt. Weil sie sich an ihr Ordinationsgelübde halten wollen, distanzieren sie sich von Segenshandlungen für gleichgeschlechtliche Paare.
Am 21. Oktober unterschrieben in Zürich 49 Pfarrpersonen eine Erklärung und ersuchten die SEK-Abgeordneten, sich nicht für die kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare auszusprechen. Diese Fragen dürften auch nicht Zulassungskriterium fürs Pfarramt der reformierten Landeskirchen werden, weil sonst die Gewissensfreiheit gefährdet sei.
Ein zweiter Vorstoss kam aus dem Welschland. Das «Rassemblement pour un renouveau réformé» (R3) verfasste parallel zur Zürcher Erklärung ein Manifest. Darin wurden die SEK-Delegierten gebeten, «sich nicht für die kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare auszusprechen». «In der Treue zu Christus können wir ihre Ehe nicht gutheissen.» (idea)