USA: Verbot der «Konversionstherapie» verfassungswidrig

«Konversionstherapien» bei ungewollten gleichgeschlechtlichen Gefühlen oder Genderdysphorie dürfen nicht länger verboten werden. Dies entschied Ende November ein Berufungsgericht in den USA.

Konkret ging es um einen Fall in Florida: Bereits 2017 war dort gerichtlich verboten worden, Kinder, die mit ungewollten gleichgeschlechtlichen Gefühlen kämpfen oder unter einer Geschlechtsidentitätsstörung leiden, in eine Therapie zu schicken. Laut dem Entscheid sei jede Form der Therapie an Minderjährigen verboten, welche «sexuelle oder romantische Gefühle oder Reize gegenüber Personen desselben Geschlechts beseitigen oder verringern will». Dagegen seien Therapien erlaubt, welche diese Gefühle bestärken. Zwei Ehe- und Familientherapeuten klagten daraufhin gegen den Gerichtsentscheid. Das Verbot schränke ihr verfassungsrechtliches Recht ein, frei mit ihren Klienten reden zu können. Zudem verletzte es die Religionsfreiheit und das Recht der Patienten, Informationen zu erhalten. Drei Jahre später haben sie nun Recht bekommen: Ende November entschied das zuständige US-Berufungsgericht, dass das Verbot von «Konversionstherapien» verfassungswidrig sei.

(livenet)

 

                                                                                                           

                                                                                    

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