Am 26. Juni 2015 entschied der Oberste Gerichtshof der USA („Supreme Court“), Homo-Ehen ausdrücklich anzuerkennen und die US-Teilstaaten zur Ausstellung von Eheurkunden für gleichgeschlechtliche Paare zu verpflichten. Schwierig wird damit die Lage der Standesbeamte, die gezwungen sind, gegen ihr Gewissen Trauscheine für Homopaare auszustellen. Bereits gibt es erste Strafverfahren gegen Beamte, die sich weigerten, solche Urkunden auszustellen.Der erste prominente Fall war die 50jährige Kim Davis. Sie gehört der Pfingstkirche an und ist seit über 16 Jahren „County Clerk“ (Bezirksammann) in Rowan County (Bundesstaat Kentucky). Unter Berufung auf ihre christliche Überzeugung und entgegen der Anweisung eines Bundesrichters weigerte sie sich, gleichgeschlechtlichen Paaren eine Heiratsbewilligung auszustellen. Zudem wollte sie ihren fünf Stellvertretern keine Anweisung zur Ausstellung einer solcher geben.Kim Davis (Rowan County, Kentucky): Die Standesbeamtin weigerte sich aufgrund ihrer christlichen Überzeugung, Trauscheine für gleichgeschlechtliche Paare auszustellen und musste dafür ins Gefängnis.(Bild: Carter County Detention Center)Zwei homosexuelle Paare klagten und tatsächlich wurde Davis daraufhin am 3. September 2015, nachdem ihr Einspruch beim Supreme Court gescheitert war, vom Bezirksgericht in sog. „Beugehaft“ genommen. Der Fall sorgte international für Aufsehen und aufgrund der grossen Proteste wurde Davis am 8. September mit der Auflage wieder freigelassen, nichts zu unternehmen, was Standesbeamte am Ausstellen von Urkunden für Homo-Paare negativ beeinflussen könnte.Der Gewissensnotstand vieler Standesbeamte ist aufgrund des Entscheids des Supreme-Court vom 26. Juni gross. Ihre Situation ist vergleichbar mit jener des Medizinalpersonals, das gegen seinen Willen zur Mitwirkung an Abtreibungen genötigt wird. Rechtlich sind sie gezwungen, aber allein im Bundesstaat Kentucky bat die Hälfte der 157 County Clerks um eine Dispensierung, Homopaaren Trauungsbewilligungen ausstellen zu müssen, liess sich versetzen, ging in den Ruhestand oder protestierte gegen die Pflicht, ohne sie aber zu verweigern. Eine unangenehme Begleiterscheinung der Entwicklung ist zudem, dass gewisse Berufe und vor allem Verwaltungsfunktionen bald nur noch Personen offenstehen, die eine nihilistisch-atheistische oder mindestens agnostische Überzeugung haben.