Urlaub beim Todesfall der Mutter

Der Bundesrat hat beschlossen, einen Urlaub von insgesamt 16 Wochen für Väter und Mütter einzuführen, die kurz nach der Geburt ihres Kindes den Partner durch Todesfall verlieren. Der Tod eines Elternteils unmittelbar nach der Geburt sei für die Familie und das Neugeborene ein schwerer Schicksalsschlag, nach dem die Betreuung und das Wohlergehen des Neugeborenen Vorrang hätten, begründete der Bundesrat den Entscheid.

Bisher gab es für Väter keinen spezifischen Urlaub, wenn die Mutter kurz nach der Geburt des Kindes stirbt. Neu soll der hinterbliebene Vater Anspruch auf 14 Urlaubswochen erhalten, die er ab dem Folgetag des Todes der Ehefrau am Stück einlösen muss. Der flexibel beziehbare Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen bleibt zudem bestehen. Wenn der Vater kurz nach der Geburt des Kindes stirbt, hat die hinterbliebene Mutter zusätzlich zum 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub Anspruch auf zwei weitere Wochen.

(sda)

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