Die Befürworterinnen eines «Rechts auf ein Kind» verspüren Auftrieb. Eizellenspende und Leihmutterschaft sollen zugelassen werden. Unterstützt wird die Forderung ausgerechnet von der Präsidentin der Nationalen Ethikkommission.
Die Verfassung und das Fortpflanzungsmedizingesetz verbieten Eizellenspende und Leihmutterschaft. In einem umfassenden Bericht kam der Bundesrat 2013 zur Empfehlung, sowohl aufgrund des Kindswohls, auch als der Würde der Leihmutter an diesem Verbot festzuhalten. Auch steht die Leihmutterschaft im Widerspruch zur grundlegenden Leitlinie des Abstammungsrechts, wonach stets jene Frau als Mutter gilt, die das Kind gebärt.
Inzwischen hat allerdings ein reger Tourismus von (v.a. gleichgeschlechtlichen) Paaren eingesetzt, die sich eine Leihmutter und deren Kind kaufen. Die Leihmutterschaft ist in zahlreichen Staaten der USA, aber auch in Indien zulässig und ein Riesengeschäft. Zurück in der Schweiz müssen diese Paare die Zivilstandsbehörden um Anerkennung des im Ausland begründeten Kindesverhältnisses ersuchen. Diese stehen vor einem Dilemma: Einerseits hat das Kind angebliche Eltern, die zur Anerkennung bereit sind. Andererseits verstösst eine solche gegen das Verbot der Leihmutterschaft.
Kein «Recht auf ein Kind»
Seit kurzem sind Bestrebungen auszumachen, die Leihmutterschaft unter Berufung auf «reproduktive Autonomie» zu legalisieren. Gemeint ist mit diesem Begriff, dass auch unfruchtbare Paare ein eigentliches «Recht auf ein Kind» hätten. Wo ein solches trotz Fortpflanzungsmedizin nicht möglich sei – etwa weil die künstliche Befruchtung nicht klappt oder bei schwulen Paaren – müssten Eizellenspende und Leihmutterschaft zur Verfügung stehen. Die Leihmutterschaft sei in diesem Sinne bloss Teil eines technischen Verfahrens zur Sicherung der Reproduktionsfreiheit infertiler und gleichgeschlechtlicher Paare.
Ein «Recht auf ein Kind» ist ethisch nicht vertretbar. Das Kind wird damit zur Erfüllung der Wünsche Erwachsener instrumentalisiert, was seine Würde klar verletzt. Es besteht die Gefahr, dass ein eigentlicher Markt entsteht, auf dem Kinder als Handelsware gehandelt werden. Zudem hat das Kind ein Recht, seinen natürlichen Vater und seine natürliche Mutter kennen zu lernen. Dies ist bei Eizellenspende und Leihmutterschaft unmöglich.
Verantwortungslose Ethikkommissionspräsidentin
Besonders erstaunlich ist, dass sich ausgerechnet die Präsidentin der Nationalen Ethikkommission, Andrea Büchler, als Cheerleaderin für eine Zulassung der Leihmutterschaft profiliert. Anlässlich einer kürzlichen Tagung meinte die als Rechtsprofessorin in Zürich wirkende Büchler, dass man für ein Verbot der Leihmutterschaft in einem liberalen Staat nachweisen müsste, dass dieses generell und in jedem Fall einer Person oder der Gesellschaft Schaden zufüge. Ein Verbot sei zudem eine nicht effektive Antwort auf ein sehr «komplexes Phänomen».
Bereits am 10. April 2014 hatte Büchler in einem Artikel der Neuen Zürcher Zeitung die häufige Zwangslage von Leihmüttern völlig verharmlost. Sie schrieb damals, dass «auch Models, Tänzer oder Sportlerinnen ihren Körper verkaufen, um den Zweck eines Arbeitgebers zu erfüllen». Das «Vorliegen materieller Ungleichheit zwischen Arbeitgebenden und -nehmenden» sei kein hinreichendes Kriterium für Unfreiwilligkeit. Der respektvolle Umgang mit Leihmüttern verlange lediglich, dass sie Entscheidungen über pränatale Untersuchungen selbstbestimmt fällen könne.
Dass solche Äusserungen der Präsidentin eirr�(q �jhr r@ rd schlicht als verantwortungslos zu taxieren. Andererseits ist diese Argumentationslinie auch ein Beleg für den Zustand des liberalen Staates: Alles ist käuflich. Hauptsache der Preis stimmt.
Dynamik in Richtung ZulassungEs ist zu erwarten, dass die politische Dynamik in Richtung Eizellenspende und Leihmutterschaft rasch zunehmen wird. Ein wesentliches Element ist dabei, dass die vermeintliche «Wertepartei» CVP in der Debatte (genauso wie bei der «Ehe für alle») wieder einmal durch perfekte Abwesenheit glänzt.