Überflüssige Revision des Namensrechts

Vor rund zehn Jahren hat das Parlament nach jahrelangem Ringen das neue Namensrecht beschlossen. Seither sind sich Mann und Frau beim Familiennamen gleichgestellt. Sie können bei der Heirat je den eigenen Namen behalten oder einen der beiden Namen als gemeinsamen Familiennamen wählen, den dann auch die Kinder tragen. Zudem kann jeder und jede im Alltag umstandslos einen Allianznamen mit Bindestrich führen. Der Allianzname ist zwar strenggenommen kein amtlicher Name, weil er nicht im Zivilstandsregister figuriert, doch er kann auf Wunsch im Pass eingetragen und auch sonst überall eingesetzt werden. Die Lage hat sich jedoch nicht wie in Frauenkreisen erhofft entwickelt. Ehemänner behalten fast immer den angestammten Namen, während die grosse Mehrheit der Frauen bei der Heirat auch heute noch den Namen des Mannes annimmt. Schon bald gab es daher Lamentos: Man wünsche sich den Doppelnamen ohne Bindestrich zurück, weil die Frau so den eigenen Namen jenem des Ehemannes voranstellen und ihn «retten» könne. Das Parlament werkelt deshalb an einer Vorlage, die 2013 abgeschafften Doppelnamen wieder einzuführen. Der Einheit des Familiennamens wäre damit sicher nicht gedient.

(JUFA)

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