Mit Rechtsbeugung und allerlei Tricks arbeitet die Rechtskommission des Nationalrates an einer raschen Umsetzung der «Ehe für alle». Die Grundlage hierfür bieten Gefälligkeitsgutachten des Bundesamtes für Justiz.
Die Bundesverfassung bestimmt: «Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet» (Artikel 14). Seit jeher gehen Rechtslehre und Rechtsprechung davon aus, dass dieser Grundrechtsartikel die Ehe von Mann und Frau schützt – und keine anderen Lebensformen.
Initiative Bertschy
Am 5. Dezember 2013 reichte die grünliberale Berner Nationalrätin Kathrin Bertschy die parlamentarische Initiative «Ehe für alle» (13.468) ein. Sie forderte darin, die Ehe für alle Paare zu öffnen, ungeachtet des Geschlechts oder sexueller Orientierung. Umgekehrt sollten Konkubinatspaare eine eingetragene Partnerschaft begründen können, was heute nur für Homopaare möglich ist.
Berschy war klar, dass es hierfür eine Verfassungsänderung braucht. So verlangte sie, in Artikel 14 BV den Begriff «Ehe» durch die umfassendere «Lebensgemeinschaft» zu ersetzen. Dies sei notwendig, «weil andere Lebensgemeinschaften wie die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat den gleichen Grundrechtsschutz verdienen wie die Ehe».
Parlament will «Ehe für alle»
Die Rechtskommissionen von National- und Ständerat hiessen den Vorstoss «Ehe für alle» 2015 gut und beauftragten die nationalrätliche Rechtskommission mit der Umsetzung. Diese befasste sich am 11. Mai 2017 erstmals damit. Primär forderte sie von der Verwaltung vertiefte Abklärungen, welche Gesetze für die «Ehe für alle» zu ändern wären.
Am 16. Juni 2017 beschloss der Nationalrat mit 118 zu 71 Stimmen, die Behandlungsfrist bis Sommer 2019 zu verlängern. Eine SVP-Minderheit forderte eine Abschreibung der Initiative, weil die “eingetragene Partnerschaft” die nötigen Massnahmen bereits enthalte. Dem widersetzten sich Linke, Liberale und grosse Teile der CVP.
Gefälligkeitsgutachten aus dem Departement Sommaruga
Früher waren sich alle einig, dass es für die „Ehe für alle“ eine Verfassungsänderung brauche (wie es Bertschy ursprünglich vorschlug). Am 7. Juli 2016 gab jedoch das Bundesamt für Justiz (BJ) ein Gefälligkeitsgutachten ab, wonach dies nicht mehr nötig sei. Zwar kam das BJ ebenfalls zum Schluss, dass das in Artikel 14 BV verbriefte «Recht auf Ehe» Mann und Frau meint. Dies sei nicht explizit festgeschrieben, jedoch aufgrund der gesetzlichen und gerichtlichen Interpretationen eindeutig. Der Gesetzgeber habe aber die Kompetenz, im Gesetz ein weiteres Institut zu schaffen, das auch homosexuellen Paaren offenstehe. Eine Verfassungsänderung sei deshalb nicht nötig.
Trick Nummer 1: Vermeidung des Ständemehrs
Die wundersame Änderung der Rechtslage hat einen sehr realen Hintergrund: Bei der Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung wäre – im Gegensatz zum Gesetzesreferendum – ein Ständemehr nötig. Die Befürworter der Homoehe fürchten, dass die Vorlage daran scheitern könnte. Deshalb kurzerhand das Umbiegen der Verfassung. Dass sich das Bundesamt für Justiz für solche Manöver zur Verfügung stellt, rüttelt schwer an der Glaubwürdigkeit des einst respektierten Amtes.
Trick Nummer 2: Salamitaktik dank «Etappierung»
In einem weiteren Gutachten vom 27. März 2018 befasste sich das BJ mit der praktischen Umsetzung der «Ehe für alle». Nötig seien rund 30 Gesetzesanpassungen – vom Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Ausländerrecht, über das Adoptionsrecht bis hin zur Fortpflanzungsmedizin. Möglich sei eine «Einmalige Gesamtrevision» oder eine «Umsetzung in zwei (oder mehr) Etappen».
Bei der Etappierung würden mit einer «Kernvorlage» zuerst die «wesentlichen Elemente zur Öffnung der Ehe» geregelt, wie etwa der Zugang zur Ehe (Änderung ZGB), die Fremdadoption, das Bürgerrecht, geschlechtsneutrale Sprache, sowie Eintragungs- und Registerfragen. In der zweiten Phase kämen dann eine oder mehrere Zusatzvorlagen zu den restlichen Fragen (Fortpflanzungsmedizin, AHV, Abstammungsrecht, usw.).
Als grossen Vorteil betonte das BJ die rasche Umsetzung. Tatsächlich würden mit dieser Salamitaktik die «unbestrittenen» Teile vorgezogen. Der schwierigere Rest (z.B. Fortpflanzungsmedizin) müsste dann «zwangsläufig» ebenfalls umgesetzt werden, weil politisch gar keine Alternative besteht. Als Nachteil hielt das BJ schlicht fest: «Die Rechtsordnung wäre für eine gewisse Übergangszeit nicht mehr in sich konsistent.»Dies wird in Kauf genommen.
Nationalratskommission will rasche «Kernvorlage»
Die nationalrätliche Rechtskommission schwenkte am 6. Juli 2018 voll auf die Linie des Bundesamtes für Justiz ein. Mit 16 zu 9 Stimmen beschloss sie, auf eine Verfassungsänderung zu verzichten und das Ständemehr zu umgehen. Offiziell lautet die Sprachregelung, «dass der Gesetzgeber durch Artikel 14 der Bundesverfassung nicht daran gehindert wird, sich auf seine zivilrechtliche Gesetzgebungskompetenz zu stützen, um das Rechtsinstitut der Ehe für Personen des gleichen Geschlechts zu öffnen.» Zudem entschied sie sich mit 14 zu 11 Stimmen für die Etappierung.
Das Bundesamt für Justiz muss jetzt bis Februar 2019 eine «Kernvorlage» ausarbeiten. Dies betrifft insbesondere die Fragen:
· Zugang zur Ehe (Änderung ZGB und Zivilstandsverordnung);
· Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs bestehender Normen (inkl. Bürgerrecht und Adoption, ohne Fortpflanzungsmedizin);
· Übergangsrecht (Änderung ZGB, ZStV, PartG);
· Änderung des Internationalen Privatrechts (IPRG);
· Geschlechtsneutrale Sprache im Rahmen der Kernvorlage;
·Eintragungs- und Registerfragen.
Lügen über Lügen
Als die damalige CVP-Bundesrätin Ruth Metzler 2003 das «Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare» aufgleiste, wurde uns hoch und heilig versprochen, eine Adoption für gleichgeschlechtliche Paare komme nie, aber ganz sicher gar nie in Frage.
Als das Parlament im Sommer 2016 das Adoptionsrecht revidierte und die sog. «Stiefkindadoption» (leibliche Kinder des Partners) für Homopaare zuliess, hiess es, die Stiefkindadoption sei etwas ganz Natürliches. Es gehe um das Kindswohl. Hoch und heilig wurde uns versichert: Nie, aber auch gar nie werde es zu einer Fremdadoption durch Homopaare kommen.
Nur zwei Jahre später wollen jetzt Bundesrat und Parlament die Homo-Fremdadoption in eine «Ehe für alle» verpacken und – unter Umgehung des Ständemehrs – zulassen. Der Zugang von Homopaaren zu Fortpflanzungsmedizin und Leihmutterschaft ist bereits absehbar.
Gefährliche Auflösung der Familie
Für Linke und Liberale gibt es nur das Individuum und den Staat. Für uns als Christen demgegenüber ist nicht das Individuum, sondern die Familie die Keimzelle des Staates. Und die Familie wiederum basiert auf der Ehe von Mann und Frau. Wird die Institution der Ehe in Frage gestellt, so hat dies deshalb schwere gesellschaftliche Auswirkungen.
Unter Umgehung des Ständereferendums wollen Bundesrat und Parlament nun auf Gesetzesebene eine neue «Ehe für alle» schaffen. Man damit muss sich ernsthaft fragen, ob der verfassungsrechtliche Familienschutz (Art.14 BV) überhaupt noch gewährleistet ist. Vor allem ideologisch fixierte, gewollt kinderlose Bundesrätin Sommaruga hat sich die Auflösung der Institution „Ehe“ zu einem Hauptanliegen gemacht.
Wenn Sommaruga und die Verwaltung weiter Druck machen, dürfte die Sache nächsten Sommer ins Parlamentsplenum kommen. Ein Inkrafttreten wäre dann bereits auf den 1. Januar 2021 möglich. Dabei müssen wir uns bewusst sein: Wird die auf der Ehe von Mann und Frau basierende Familie zerstört, so rütteln wir an den Grundfesten der natürlichen Gesellschaftsordnung.
Celsa Brunner