Suizidhilfe für gesunde Frau

Das Bundesgericht in Lausanne hat ein vorinstanzliches Urteil gegen einen Arzt aufgehoben, der einer gesunden 86-jährigen Frau im Jahr 2017 zum Suizid verhalf. Die Frau, die notariell festhielt, gemeinsam mit ihrem todkranken Ehemann sterben zu wollen, erhielt von ihrem Arzt ein Rezept für das tödlich wirkende Mittel Natriumpentobarbital. Da der Arzt damit gegen das Heilmittelgesetz verstossen habe, verurteilte ihn das Polizeigericht des Kantons Genf. Den Entscheid auf dieser Grundlage hob das Bundesgericht nun auf. Da der Arzt das Medikament einer gesunden Person verschrieben habe und dieses also nicht aus medizinischer oder therapeutischer Sicht eingesetzt worden sei, könne der Arzt nicht auf Basis des Heilmittelgesetzes verurteilt werden. Das Genfer Gericht muss nun prüfen, ob eine Verurteilung gestützt auf das Betäubungsmittelgesetz möglich ist.

  (sda)

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