Ein Knackpunkt der IV-Revision sind die Kinderrenten. Der Begriff stiftet Verwirrung: Es geht nicht um Zahlungen für behinderte Kinder, sondern um Zusatzbeiträge für IV-Bezüger mit Kindern. Der Nationalrat hatte letzten Frühling eine Kürzung um 25% verlangt, welche der IV Einsparungen von rund 100 Mio. Franken brächte. Vor allem bei kinderreichen Familien führe das heutige Kinderrenten-Niveau zu Einkommen, die wenig Anreize zum Arbeiten brächten, hatte der Nationalrat argumentiert.
Dies lehnte der Ständerat am 20. September ab. Gemäss einem Bericht der Verwaltung sind Familien mit IV/Ergänzungsleistungen nicht bessergestellt, als solche ohne Sozialleistungen. Einig sind sich jedoch beide Räte beim Wechsel zum stufenlosen Rentensystem. Damit soll für Rentner mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 69% ein Anreiz geschaffen werden, dass sich Arbeit für IV-Bezüger auf jeden Fall lohnt. Man will damit auch vermeiden, dass bereits junge Erwachsene zu IV-Rentnern werden. Ein zweiter Fokus liegt auf Menschen mit psychischen Leiden. Sie sollen früher erfasst werden und die Versicherung mehr ihre Eingliederung tun. (sda)