Spanien: Geschlechtsumwandlung und Abtreibung

Das Parlament in Madrid verabschiedete am 18. Februar eine Abtreibungsreform und ein Gesetz über Transsexualität. So wurde das Alter für Schwangerschaftsabbruch ohne elterliche Zustimmung auf 16 Jahre gesenkt. Frei und ohne Beratung und Bedenkzeit abgetrieben werden darf in den ersten 14 Schwangerschaftswochen. Bei Gefahr für die Gesundheit der Mutter wird die Frist auf 21 Wochen verlängert.

Genehmigt wurde auch ein umstrittenes Gesetz zur Transsexualität. Jugendliche können mit richterlicher Zustimmung schon ab 12 Jahren ihr Geschlecht ändern. Ab 16 benötigen dazu keine elterliche Einwilligung mehr.

(ap)

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