Selten alternierende Kinderbetreuung

2014 wurde das gemeinsame elterliche Sorgerecht nach Trennung und Scheidung eingeführt und ist inzwischen der Normalfall. Seit 2017 müssen die Gerichte zudem die Möglichkeit einer alternierenden Obhut prüfen, sofern ein Elternteil oder das Kind dies verlangt. Dies bedeutet, dass die Kinderbetreuung im Alltag geteilt würde. Allerdings hat auch heute noch meist die Mutter die Obhut und der Vater bloss ein Besuchsrecht.

Im Parlament wurden nun verschiedene Vorstösse eingereicht, eine «alternierende Obhut» im Zivilgesetzbuch zu verankern. Dies fordern eine Motion von Nationalrat Marco Romano (Mitte/TI) und eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Sidney Kamerzin (Mitte/VS). Letztere wird von den Rechtskommissionen beider Räte unterstützt. Der Bundesrat liess demgegenüber in den Kantonen Waadt, St. Gallen, Schwyz, Wallis und Zürich eine Untersuchung durchführen. Sie zeigte, dass eine abwechselnde Kinderbetreuung für Eltern oft schwierig zu organisieren ist. Der Bundesrat lehnt eine ZGB-Änderung deshalb ab.

   (sda)

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