Weiche Drogen wie Cannabis sind in der Schweiz verboten. Jedoch laufen hinter den Kulissen koordinierte Bestrebungen für eine Legalisierung. Auch Bundesstellen wirken dabei mit.
Nur gut acht Jahre ist es her, dass das Schweizer Stimmvolk Ende 2008 eine Legalisierung weicher Drogen mit weit über 63% der Stimmen ablehnte. Und bereits wird in den Medien und am Staatsfernsehen über eine neue Hanf-Initiative debattiert. Wohlverstanden: bevor eine solche überhaupt lanciert wurde. Die Drogenlobby lässt nicht locker. Weiche Drogen müssen legalisiert werden. Unbedingt.
Das Argument der vielen Konsumenten
Angeführt wird die Konsumentenzahl. Gemäss „Suchtmonitoring Schweiz“ hat fast ein Drittel der Personen ab 15 Jahren schon Erfahrungen mit Cannabis. Etwas über 3% der Bevölkerung geben einen aktuellen Gebrauch (“letzte 30 Tage”) an, d.h. rund 210’000 Personen. Die Zahl ist zwar hoch, hat sich aber in den letzten 15 Jahren kaum verändert (1997: 3.4%, 2015: 3.7%).
Trotz hoher Konsumentenzahlen ist Cannabis verboten. 2015 gab es fast 23’000 Anzeigen. Nur bei grösseren Quantitäten wird noch ein Strafverfahren eingeleitet. Wer mit weniger als 10 Gramm erwischt wird, bekommt bloss eine Ordnungsbusse.
Die grosse Zahl muss nun (einmal mehr) als Grund für eine Liberalisierung herhalten: Strafen sei sinnlos, weil sich am Konsum doch nichts ändere. Solche Argumente findet man sonst nirgends. Im Strassenverkehr gibt es jedes Jahr rund 80’000 Ausweisentzüge. Keiner käme auf die Idee, das Strassenverkehrsgesetz zu entschärfen, weil es ohnehin nichts bewirke. Die Zahl der Gesetzesverstösse ist eben kein Argument, um einen illegalen Sachverhalt zu legalisieren. Dies gilt auch für die Drogenpolitik.
Genuss- statt Suchtmittel?
Gefordert wird auch, weiche Drogen dem Alkohol oder Tabak gleichzustellen. Es gehe nicht an, mündige Erwachsene zu bevormunden. Das Kiffen am Abend sei – wie ein gutes Glas Rotwein – etwas für Geniesser.
Dies ist – mit Verlaub – blosse Augenwischerei. Wer kifft, will sich zudröhnen. Wer ein Glas Rotwein vor dem Schlafengehen trinkt, will dies nicht. Er lässt sich ja schliesslich nicht flaschenweise voll laufen. Auch kann ein Glas Rotwein gesund sein. Rauchen ist nie gesund. Genauso wenig wie Kiffen. Allenfalls lässt sich bei weichen Drogen – ähnlich dem Medikament Valium – die entspannende Wirkung anführen. Aber dann sind wir beim medikamentösen Gebrauch, ärztlich verschrieben. Hiergegen hat niemand etwas. Aber keiner soll uns weismachen, Cannabis sei nicht ein Sucht-, sondern ein Genussmittel.
Zur Bevormundung: Millionen werden in Präventionskampagnen gesteckt, um die ach so mündigen Bürger auf den richtigen Weg zu bringen. Aids-Kampagnen, Kampagnen für Gender, für ausgeglichene Ernährung, für die 2000 Watt-Gesellschaft. Auch Bussgelder auf Süssgetränke und fetthaltige Speisen gehören ins selbe Kapitel. Gegen all diese staatliche Umerziehung regt sich kaum Widerstand. Wieso dann gegen Drogenprävention?
Grosse Folgekosten
Kaum jemand bestreitet mehr ernsthaft das Schadenspotential von Cannabis. Gemäss Suchtmonitoring Schweiz haben 1.0% bis 1.2% Konsumierender einen problematischen Konsum, d.h. rund 70’000 Personen. Die Behandlungsstatistik act-info zeigt seit 2006 einen deutlichen Anstieg psychosozialer Störungen wegen Cannabis. Seit 2009 übertreffen die Behandlungseintritte wegen Cannabis gar die opioidbezogenen Behandlungen. Auffällig ist der Anstieg von Psychosen. Hierfür wird der erhöhte THC-Gehalt von Cannabis verantwortlich gemacht.
Weniger bekannt sind die gesellschaftlichen Folgekosten. So zeigt die Kriminalstatistik (Killias Research), dass bei den Körperverletzungen 10,9% aller Fälle einen Bezug zu Cannabis-Konsum hatten, während bloss 4,9% – weniger als die Hälfte – einen Bezug zum Rauschtrinken aufwiesen. Beim Diebstahl waren 17,8% der Täter bekifft, während nur 10,5% unter Alkoholeinfluss standen. Dramatisch sind die Folgen im Strassenverkehr. Während die Fahrausweisentzüge wegen Alkohol rückläufig sind, verdoppelten sich die Entzüge wegen „Einfluss von Medikamenten und Drogen“ von 1’837 (2009) auf 4’019 (2014). Wer den Grenzwert von 1,5 Mikrogramm THC pro Liter Blut überschreitet, ist fahruntüchtig.
Drogenliberalisierung und „ Via secura“
Linksgrün kommt damit in Konflikt mit dem Lieblingsprojekt „Via Sicura“: einerseits will man Kiffern das Autofahren nicht verbieten, andererseits gehört der Kampf gegen die „versteckte Fahrunfähigkeit“ zu den Eckwerten von «Via Sicura». THC ist deutlich länger nachweisbar als Alkohol. Auch Stunden bis gar Tage später kann der Grenzwert überschritten werden, vor allem bei regelmässigem Konsum. Für den in Bern nun eingeleiteten Cannabis-Verkauf in Apotheken ist 12%iges Cannabis vorgesehen. Bei der „Versuchsreihe“ können Kiffer bis 24 Gramm Hanf pro Monat in Apotheken beziehen, was für 20 bis 30 Joints reicht. Sie müssten damit zwangsläufig aufs Auto verzichten, was aber nicht zur Bedingung gemacht wird. Die Berner Linksgrünen geben damit der Drogenliberalisierung den Vorzug vor der Verkehrssicherheit. Dies ist schlicht verantwortungslos.
Drogenlobby unter sich
Interessanterweise gelang es der Drogenlobby, die theoretisch unabhängigen Expertengremien des Bundes unter Kontrolle zu bekommen. So schreibt die Präsidentin der „Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik“, Nationalrätin Maria Carobbio (SP/TI), im Magazin „Spectra – Gesundheitsförderung und Prävention“ des Bundesamtes für Gesundheit: „Es ist ganz wichtig, über die Debatte um den Rechtsstatus bewusstseinsverändernder Substanzen hinauszugehen, um die verschiedenen Marktregulierungsmodelle zu diskutieren. So sollten die Substanzen eher entkriminalisiert als verboten werden.“
Eine wichtige Rolle spielt auch die Eidg. Kommission für Suchtfragen, das Beratungsgremium des Bundesrates. Drogen-Kritiker sind dort unerwünscht. An der Spitze stehen mit dem Zürcher Psychiater Toni Berthel und Eveline Bohnenblust, Leiterin der Abteilung Sucht beim Stadtbasler Gesundheitsdepartement, zwei klare Drogenliberalisierer. Auch unter den 13 weiteren Mitgliedern sind die Drohgenbefürworter in der Überzahl. Das zeigt ein Blick in deren Interessenbindungen. Nachdem die Kommission für Drogenfragen aufgelöst wurde und in der Kommission für Suchtfragen aufging, kam es zu einer eigentlichen Säuberung. Liberalisierungskritiker, wie der Strafrechtler Martin Killias, wurden gezielt verdrängt. Nominiert werden die Kommissionsmitglieder vom Bundesamt für Gesundheit.
Salamitaktik
Die jetzt in Bern eingeleiteten „Versuche kontrollierter Abgabe“ weicher Drogen in Apotheken ebnen den Weg zur Legalisierung. Der Nationalfonds investiert 720’000 Franken in das „Experiment“ und bis zu 600 Kilogramm Bundeshanf werden dafür benötigt. Der Schwarzmarktwert beläuft sich auf rund 12 Mio. Franken.
Insgesamt soll damit der Konsum weicher Drogen einer breiten Bevölkerung als völlig normale Erscheinung nahe gebracht werden. Nicht zuletzt wird damit das Terrain für eine neue Volksabstimmung vorbereitet.
Celsa Brunner