Die nationale Ethikkommission für Humanmedizin (NEK) will die Samenspende auch für gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Frauen öffnen. Bisher ist sie Ehepaaren vorbehalten. Die geltende Regelung werde den Entwicklungen der Fortpflanzungsmedizin nicht gerecht. Auch habe ein deutlicher Wandel der Lebensformen stattgefunden.
Geändert werden sollen auch die Rechte künstlich gezeugter Kinder. Aus der Sicht der NEK lässt soll die zeitliche Limitierung der Aufbewahrung von Spendersamen aufgehoben werden. Zudem sollen auch urteilsfähige Minderjährige Auskunft über ihre Abstammung verlangen können, und nicht erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Samenspende ist seit 2001 im Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt. Gegenwärtig werden deshalb die ersten im Register erfassten Kinder volljährig und können Auskunft über die Identität des Samenspenders verlangen. (sda)