Pacs und Konkubinat

Nach der «Ehe für alle» sollen jetzt auch noch weitere «eheähnliche Formen des Zusammenlebens» neu geregelt werden. Entsprechend dem Auftrag des Parlaments legte der Bundesrat am 30. März einen Bericht zum Konkubinat und zur Einführung eines «Pacte civil de solidarité» (Pacs) nach französischem Vorbild vor.

Beim Konkubinat besteht laut Bundesrat aktuell Rechtsunsicherheit. Allerdings will er dieses trotzdem nicht als Rechts­institut regeln. Hiergegen sprächen nebst der Schwierigkeit einer Definition des Konkubinats vor allem die Privatautonomie und die Wahlfreiheit bezüglich Lebensform all jener, die bewusst nicht heiraten wollen. Demgegenüber soll ein neues Rechts­institut nach dem Modell des französischen Pacs ins Auge gefasst werden. Dieses wäre gewissermassen ein Zwischending zwischen dem fast ungeregelten Konkubinat und der verbindlichen Ehe. Der «zivile Pakt» würde verbindliche Rechte und Pflichten beinhalten und die Thematik bedürfe einer gesellschafts- und rechtspolitischen Beurteilung, meinte der Bundesrat.

(sda)

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