Im überwiegend katholischen Österreich haben nach bisheriger Regelung lediglich Protestanten, Altkatholiken und Methodisten am Karfreitag frei. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Januar moniert und befand, dass diese Regelung diskriminierend sei. Die Regierungsparteien haben nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Demnach soll anstelle des formellen Karfreitags unabhängig vom religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis jeder Arbeitnehmer einmal im Jahr «den Zeitpunkt eines Urlaubstags» einseitig bestimmen können. Dieser müsse drei Monate vorher schriftlich bekannt gegeben werden. Die Angabe eines Grundes ist nicht nötig. (ap)