Die Kurzarbeitsentschädigung und das Angebot zinsloser Überbrückungskredite liessen viele Kleinunternehmer in grossen Schwierigkeiten zurück. Die Erwerbsersatzzahlung dauerte zudem nur vom 17. März bis 16. Mai.
Der Bundesrat beschloss deshalb am 1. Juli eine Verlängerung der Corona-Sonderhilfen. So werden der Erwerbsersatz für Selbständige und die Kurzarbeitsentschädigung für Inhaber von Ich-AGs oder Ich-GmbHs («arbeitgeberähnliche Angestellte») bis 16. September weitergeführt. Der Erwerbsersatz für Betroffene beträgt wie bei den formalen Selbständigen 80% des Erwerbsausfalls, maximal 5’880 Fr. pro Monat. Bedingung für Ansprüche ist, dass die Betroffenen 2019 ein AHV-pflichtiges Einkommen zwischen 10’000 und 90’000 Franken hatten. Gelder erhalten auch Unternehmer, deren Tätigkeit vom Bund nicht direkt verboten wurde, die aber indirekt unter der Krise litten.
Die Verlängerung des Erwerbsersatzes kostet rund 1 Mia. Franken. Insgesamt hat das Parlament für den Corona-Erwerbsersatz schon 5,3 Mia. Franken gesprochen, davon aber nur einen kleinen Teil eingesetzt. Bis zum 28. Juni erhielten 153’000 Personen Corona-Erwerbsersatzleistungen in Höhe von 645 Mio. Franken. Rund 95% dieser Summe betrafen Entschädigungen für Selbständige wegen Betriebsschliessungen, Veranstaltungsverboten und Härtefällen.
Durchschnittlich erhielten diese Selbständigen total etwa 4’500 Franken. Für eine Periode von typischerweise zwei Monaten erscheint dies als wenig. Doch die für die Berechnung des Erwerbsausfalls beigezogenen AHV-pflichtigen Einkommen aus dem Vorjahr waren oft ziemlich tief. Dies kann eine geringe Rentabilität oder die Optimierung von Steuern und Sozialabgaben spiegeln. (sda)