Nationalrat will Konversionstherapien verbieten

Es ist schon erstaunlich: Während Pädophilie offenbar problemlos heilbar ist, werden Konversionstherapien bei gleichgeschlechtlichen Personen nicht nur unwirksam, sondern sogar als schädlich beurteilt. Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP/BS) meinte, solche seien für die Betroffenen gar eine «extreme seelische Belastung».

Unter Berufung auf diese angebliche Schädlichkeit hiess der Nationalrat am 12. Dezember mit 143 zu 37 Stimmen bei 11 Enthaltungen eine Motion seiner Rechtskommission gut, die vom Bundesrat die Schaffung eine Strafnorm gegen Konversionstherapien an LGBTQ-Personen verlangt. Auch das Werben für Konversionsmassnahmen und deren Vermittlung und Anbieten sollen verboten werden. Vom Verbot nicht abgedeckt sind «begleitete Auseinandersetzungen mit der eigenen sexuellen Orientierung» und «Sexualpräferenzen» bloss, wenn es um strafrechtlich relevante Handlungen wie Exhibitionismus oder Pädophilie geht.

Nationalrat Yves Nidegger (SVP/GE) und eine Minderheit lehnten den Vorschlag ab. Nydegger forderte, erst einmal einen Bericht des Bundesrates zum Thema abzuwarten, den das Parlament bestellt hat. Auch der Bundesrat hält eine Strafbestimmung für nicht praktikabel. Es könne nicht verboten werden, eine Nichtkrankheit zu behandeln, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Einzelne Konversions-Handlungen seien schon heute strafbar, etwa bei Nötigung. Der bestellte Bericht sei in Arbeit. Bei meisten Nationalrätinnen und Nationalräten ging es jedoch nicht um Praktikabilität, sondern um eine blosse Zeichensetzung im Sinne des Mainstreams. Dass hierfür das Strafrecht missbraucht wird, ist bedauerlich. Die Motion geht nun an den Ständerat. Sollte ein Verbot ergehen, so könnten sich gleichgeschlechtliche Menschen nur noch im Ausland therapieren lassen, sofern sie dies wünschen.    

(JUFA)

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