Der Nationalrat hat Mitte Dezember die CVP-Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ abgelehnt und sich für einen direkten Gegenvorschlag entschieden. Ursache sind unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung der Ehe.In der Schweiz zahlen etwa 80’000 doppelverdienende Ehepaare höhere direkte Bundessteuern als gleich gut verdienende Konkubinatspaare. Die Einkommen der Eheleute werden addiert, weshalb diese in eine höhere Steuerklasse rutschen, als wenn sie selbständig veranlagt würden. Betroffen von dieser «Heiratsstrafe» sind auch rund zehntausend Rentner. Das Bundesgericht verlangte bereits 1984 (vor 30 Jahren!) eine Korrektur dieser massiven Benachteiligung.CVP-ZwillingsinitiativenDie CVP beschloss anfangs Mai 2011 die Lancierung von zwei Volksinitiativen, welche beide am 5. November 2012 mit je rund 120’000 Unterschriften eingereicht wurden. Eine erste Initiative mit dem Titel “Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen” zielt auf eine Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen ab und kommt am 8. März 2015 zur Abstimmung. National- und Ständerat lehnen sie ohne Gegenvorschlag ab.Eine zweite Initiative trägt den Titel „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“. Um sie geht es gegenwärtig im Parlament. Sie umfasst drei Sätze: Der erste enthält eine Definition der Ehe als «auf Dauer angelegte, gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau». Der zweite fixiert die gemeinschaftliche Besteuerung der Ehepartner als „Wirtschaftsgemeinschaft“. Und der dritte will die «Heiratsstrafe» abschaffen.Bundesrat für Initiative gegen HeiratsstrafeNach der Einreichung im November 2012 sprach sich am 3. Februar 2013 zuerst die kantonale Finanzdirektorenkonferenz (FDK) für die Initiative aus. Sie betonte allerdings, dass diese keinen Einfluss auf die Sozialversicherungen (AHV) haben dürfe. Dem folgte am 29. Mai 2013 der Bundesrat, der die Initiative ebenfalls befürwortete: „Mit der Empfehlung zur Annahme der CVP-Volksinitiative will der Bundesrat eine verfassungskonforme Besteuerung erreichen. Bei einer Annahme der Initiative würde der Grundsatz der gemeinsamen Besteuerung der Ehepaare in der Verfassung festgeschrieben. Dies würde die Chancen wesentlich erhöhen, in der Folge einen Konsens zu finden, wie die Überbesteuerung von Ehepaaren beseitigt werden kann.“Die Homolobby wird aktivAuf Widerstand stiess das Vorhaben inzwischen allerdings bei den Schwulen- und Lesbenorganisationen, in links-grünen Kreisen, sowie bei den Liberalen. Die Links-Grünen und die Homosexuellen stiessen sich an der Definition der Ehe als „Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“, während für die Liberalen mit einer Annahme der Weg zur Individualbesteuerung blockiert würde. Nationalratskommission auf AbwegenAn ihrer Sitzung vom 8. April 2014 beschloss die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) mit 13 zu 12 Stimmen sehr knapp auf die Homolobby einzuschwenken. Das Bundesamt für Justiz (BJ) wurde mit der Ausarbeitung eines direkten Gegenentwurfs „ohne allfällige Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“ beauftragt.Kurz darauf legte das BJ eine Version vor, die auf eine Definition der Ehe verzichtet und die Tür zur Individualbesteuerung öffnet: „Die Ehe darf gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und Sozialversicherungen.“ Diese neue Formulierung wurde einem – wie die Parlamentsdienste schreiben – „ausgewählten“ Adressatenkreis zur Konsultation vorgelegt, nämlich den Kantonen, den politischen Parteien sowie den Schwulen- und Lesbenorganisation (Pink Cross und LOS). Familienorganisationen wurden nicht konsultiert.Diskussion im NationalratsplenumBei der Diskussion im Nationalrat vom 10. Dezember 2014 wurde zum einen die CVP-Initiative stillschweigend verworfen. Zum anderen beschloss der Rat mit 102 gegen 86 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Volk einen direkten Gegenvorschlag zu unterbreiten, welcher auf dem obigen Satz basiert. Fast geschlossen für die CVP-Initiative stimmten nebst der CVP selber auch die SVP und BDP. Sie brachten es allerdings nur auf 86 Stimmen, während die Linken (SP, Grüne) und Liberalen (FDP, Grünliberale) zusammen auf 102 Stimmen kamen.Die nächste Partie folgt im Ständerat. Gleichzeitig wurde die Beratungsfrist bis 5. Mai 2016 um ein Jahr verlängert. Die Chancen auf ein Umdenken im linksliberal geprägten Ständerat sind leider eher gering. Der Entscheid liegt auf jeden Fall schliesslich beim Volk.