Milliarden für Krippenplätze

Eltern, die ihre Kinder «institutionell» betreuen lassen, sollen künftig einen Rechtsanspruch auf Bundesgelder erhalten. Dieser gilt ab Geburt des Kindes bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit. Die Gesetzesvorlage ersetzt die bisherige, regelmässig erneuerte Krippen-«Anschubfinanzierung». Das Gesetz war diesen Sommer in der Vernehmlassung und soll noch vor den Wahlen vom Herbst 2023 bereinigt werden. Vorgesehen sind anfängliche Kosten von 530 Millionen pro Jahr. Zudem will die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) weitere 160 Millionen einsetzen, um die Kita-Standards schweizweit zu harmonisieren. Vorgeschrieben wird auf jeden Fall eine Kollektivbetreuung (Krippe, Tagesmutter, Tagesschule). Erwerbstätige Eltern, die im Familienkreis oder mit Nachbarn selbst für die Betreuung ihrer Kinder sorgen, gehen damit bewusst leer aus. Die SP schreibt dazu, dass die Kita ein zentraler Ort sei um die «Reproduktion sozialer Ungleichheit zu unterbrechen».

(sda)

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