Gemäss neuen Zahlen der Oberjugendanwaltschaft Zürich verbreiten sich Videos mit verbotener Pornografie und Gewaltszenen unter Teenagern immer mehr. 2018 kam es allein im Kanton Zürich zu 84 Strafverfahren gegen Minderjährige wegen Pornografie. 2015 waren es bloss 39.
Bei jedem dritten Fall spielte selbst erstelltes Porno-Material eine Rolle. Wer unter 16 Jahre alt ist und sich nackt fotografiert oder sexuelle Handlungen aufzeichnet, macht sich der Herstellung von Kinderpornografie strafbar. Bei anderen Ermittlungen ging es um Tierpornografie.
Den Behörden macht noch ein anderer Trend zu schaffen. Laut der neusten Erhebung hat auch die Zahl der Gewaltdarstellungen drastisch zugenommen. Wurde im Kanton Zürich 2016 gegen 18 Jugendliche ermittelt, waren es 2018 bereits 56. Verbreitet sind vor allem Videos, die massive Gewaltanwendungen wie die Tötung von Menschen oder Tieren zeigen. Stark zugenommen hat auch das Verschicken von Leichenfotos. Der Konsum von solchem Bildmaterial kann nachhaltig verstören.
«Auffällig ist, dass die Hemmschwelle, solche Sachen zu verschicken, sehr niedrig ist», stellt man bei der Oberjugendanwaltschaft fest. Die Barriere, etwas Grenzwertiges zu bringen, sei deutlich tiefer als in der realen Welt. Das Handy baue Hemmungen ab. Laut der obengenannten Studie haben bereits 22% aller Jugendlichen Gewaltdarstellungen gesehen – viele davon unabsichtlich. Dies, weil sie solche Videos zum Beispiel in einem Gruppenchat ohne Aufforderung zugeschickt bekommen haben.