Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat am 12. März eine Klage der beiden schwedischen Hebammen Ellinor Grimmark und Linda Steen abgewiesen. Ihnen war eine Beschäftigung verweigert worden, weil sie aus Gewissensgründen die Mitwirkung an Abtreibungen verweigerten. Das Gericht meinte, dass der schwedische Staat Abtreibungen als Teil der Gesundheitsvorsorge ansehe. Es sei deshalb nicht unverhältnismässig oder ungerechtfertigt, wenn er von allen Hebammen die Mitwirkung oder Durchführung solcher Handlungen verlange.
Die Gewissensfreiheit des Medizinalpersonals wird durch diesen schwerwiegenden EGMR-Entscheid in ganz Europa massiv beeinträchtigt. Es ist erstaunlich, dass der Gerichtshof dadurch zulässt, Hebammen und medizinische Fachkräfte aufgrund ihrer moralischen Überzeugungen aus dem Beruf zu verdrängen. Niemand sollte gezwungen sein, sich zwischen Beruf und Gewissen entscheiden zu müssen. (idea/ADF)