Lebensschutz und Gemeinnützigkeit

Am 12. Dezember 2022 reichte Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne/VD) eine Interpellation ein mit dem Titel «Sind Vereine und Stiftungen, die sich gegen Abtreibungen engagieren, als gemeinnützig einzustufen?» (22.4469). Im Kern zielte die militante Grüne darauf ab, Lebensrechtsorganisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Im Vorstoss sprach sie von «Anti-Abtreibungsvereinen oder -stiftungen», die «dem Erhalt der öffentlichen Gesundheit und den Menschenrechten widersprechen».

Kreisschreiben und Bundesgericht

Der Bundesrat beantwortete die Frage am 15. Februar 2023, blieb aber allgemein. So werden juristische Personen steuerbefreit, wenn sie gemeinnützige oder öffentliche Zwecke oder Kultuszwecke verfolgen. Das Kreisschreiben Nr. 12 der Eidg. Steuerverwaltung (“Steuerbefreiung juristischer Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke oder Kultuszwecke verfolgen” vom 8. Juli 1994) gibt detaillierte Praxishinweise.

Das Bundesgericht habe klargestellt, dass der Begriff «Allgemeininteresse» eng zu verstehen sei (Urteil 2C_147/2019 vom 20. August 2019). Konkret gälten Ziele als gemeinnützig, die aus Sicht des Gemeinwesens in ihrer Gesamtheit besonders lohnenswert sind. Hierzu gehörten humanitäre, ökologische oder karitative Tätigkeiten, wenn sie etwa Geld- oder Sachleistungen an Personen in Not ausrichten. Dasselbe gelte für die Vermittlung von Hilfsangeboten und Beratung.

Der weltanschauliche (oder religiöse) Beweggrund sei demgegenüber nicht ausschlaggebend, ob eine Tätigkeit im Allgemeininteresse liege. Politische Aktivitäten dürften jedoch nicht ein derartiges Gewicht erhalten, dass die betreffende Organisation gesamthaft als politisch erscheine. Es sei entscheidend, ob der Zweck der Organisation vorwiegend der öffentlichen Willensbildung diene oder ob eine Beeinflussung der Öffentlichkeit bloss Konsequenz des Zwecks sei. 

«Sexuelle Gesundheit Schweiz»

Léonore Porchet ist kein unbeschriebenes Blatt, sondern präsidiert die umstrittene Organisation «Sexuelle Gesundheit Schweiz» (SGCH). Die 33jährige Porchet arbeitet als selbständige «Kommunikationsstrategin» für die rot-grüne Stadtregierung von Lausanne.

«Sexuelle Gesundheit Schweiz» erscheint auf den ersten Blick als neutrale Institution. Erst bei näherem Hinschauen offenbart sich eine militante Gruppe, zu deren Kernaktivitäten die Frühsexualisierung und die Abtreibungsförderung gehören.

So veröffentlichte die SGCH letzten Sommer mit Unterstützung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) eine sog. Aufklärungsbroschüre mit dem Titel «Hey You». Die Porno-Broschüre richtet sich an Kinder ab zwölf Jahren und gibt Tipps und Tricks für Sexspielzeuge, anale Sexualpraktiken und «Lecktücher» für den Oralverkehr. Indirekt fordert sie zu teilweise perversen sexuellen Handlungen auf («Rimming», Afterlecken, «Bonding») auf. Dies stellt einen Verstoss gegen Art. 187 StGB dar, der Kinder unter 16 Jahren vor verfrühten sexuellen Erfahrungen schützt. Gegen das BAG läuft in dieser Sache ein Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht.

Dunkles Netzwerk

SGCH-Geschäftsleiterin Barbara Berger rechtfertigt die Veröffentlichung perverser Sexualpraktiken mit der Formel «Kinder vor Übergriffen zu schützen». Hierfür müssten sie solche Sexualpraktiken kennen. Dies bedeutet faktisch einen Freipass für jede Art von Perversitäten im Schulunterricht. Wie Porchet entstammt auch Berger dem rot-grünen Kuchen und war 2007 bis 2014 Zentralsekretärin der Schweizer SP-Frauen. Verschiedene SGCH-Stiftungsratsmitglieder stellen die Verbindung zu anderen Organisationen sicher.

Bekannt wurde Léonore Porchet auch mit ihrer kürzlichen parlamentarischen Initiative (22.432), die Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und stattdessen in einem spezifischen «Gesundheitsgesetz» unterzubringen. Dieser Vorstoss wurde am 7. März 2023 vom Nationalrat mit 99 zu 91 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt.

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