Künstliche Befruchtung und KVG

Wer eine teure künstliche Befruchtung mit Kosten von 7’000 bis 10’000 Franken durchführen will, muss dies bisher selbst finanzieren. Weil Unfruchtbarkeit als Krankheit gilt werden nun Forderungen laut, die KVG-Grundversicherung an den Kosten beteiligen. Die Schweizerische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (SGRM) hat beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen entsprechenden Antrag eingereicht. Bei der SGRM handelt es sich um die Lobby all jener Kliniken und Ärzte, die am Geschäft mit der in vitro-Fertilisation gut verdienen.

Die Lebensrechtsorganisation «Human Life International» (HLI) hat anfangs Dezember eine Petition gestartet, um dies zu verhindern. Würden künstliche Befruchtungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gedeckt, so hätte dies jährliche Mehrkosten von rund. 64 Mio. Franken zur Folge, für welche alle Prämienzahler aufkommen müssten. Wer die Petition unterzeichnen möchte, kann sie über Internet abrufen: www.human-life.ch/2022/12/02

(JUFA)

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