Konversionstherapien

Die ständerätliche Rechtskommission (RK-S) befasste sich am 16. August mit einem Verbot von Konversionstherapien, die eine Beeinflussung der sexuellen Orientierung bezwecken. Dabei sprach sie sich klar gegen Konversionsmassnahmen aus und will ein Verbot auf Bundesebene prüfen. Vorher will sie jedoch einen Bericht des Bundesrates abwarten, den der Nationalrat im März 2022 in Auftrag gab. Dieser folgt einem Postulat von Erich von Siebenthal (SVP). Er hielt fest: «Es gibt noch keine Studie zu diesen Praktiken, die aufzeigen würde, welche problematischen Fälle in der Schweiz heute auftreten und wie das geltende Recht auf diese Situationen reagiert.» Die Begriffsdefinitionen seien nicht geklärt und die Komplexität des Themas stelle hohe Anforderungen an eine allfällige Gesetzesformulierung. Auch sei das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von Menschen zu respektieren, die nach ihren Wünschen und Überzeugungen eine angemessene Unterstützung suchten.

(sda)

Schreiben Sie einen Kommentar