Kitas kein Grund für Notrecht?

Am 22. April erliess der Zürcher Regierungsrat eine Notverordnung für Kindertagesstätten (Kitas). Diesen sollten 80% der Corona-Einnahmenausfälle vergütet werden, weil sie den Betrieb für Kinder offenhalten mussten, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Kanton und Gemeinden sollten die Kosten zu gleichen Teilen übernehmen.

Am 28. Mai hob das Zürcher Verwaltungsgericht die Verordnung der Regierung nun auf. Gemäss dem Notstandsartikel in der Kantonsverfassung kann die Exekutive Notmassnahmen ergreifen, wenn die «öffentliche Ordnung schwerwiegend gestört oder unmittelbar bedroht» ist (Polizeigüter). Die schwierige wirtschaftliche Lage der Kitas entspreche nicht einer solchen Situation.Weil aber später auch der Bund eine Verordnung zur Unterstützung der Kitas erliess, muss der Kanton Zürich seine Kita-Hilfen ohnehin neu regeln. Gemäss Notverordnung des Bundesrates sind Kitas kurzerhand selbst «systemrelevant».                                

(TA)

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