Keine Tabakwerbung in Printmedien

Wie Alain Berset am 24. Mai verkündete, will der Bundesrat die im Februar 2022 angenommene Initiative zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung entschieden umsetzen. Werbung für Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten soll in gedruckten Medien generell verboten werden. Berset stützt sich dabei auf den gutgeheissenen Verfassungstext. Dort heisst es, der Bund verbiete «jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht». Aus der Formulierung «erreicht» lasse sich keine Toleranzschwelle ableiten, hielt das Bundesamt für Gesundheit fest: «Nur mit einer Leserschaft, die zu 100 Prozent aus Erwachsenen bestehen würde, könnte diese Anforderung erfüllt werden.»

(sda)

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