Kehrtwende im Sexualstrafrecht

Die Debatte über den strafrechtlichen Tatbestand der Vergewaltigung geht weiter. Der Ständerat beschloss in der Sommersession, eine Vergewaltigung liege vor, wenn sich der Täter über den verbal oder nonverbal geäusserten Willen der Sexualpartnerin hinwegsetze («Nein heisst Nein»). Nun meint nationalrätliche Rechtskommission demgegenüber, es brauche ein eindeutiges Ja vor einer sexuellen Handlung («Nur Ja heisst Ja»). Die Zustimmung könnte sich dabei auch aus dem zweifelsfreien (konkludenten) Verhalten einer Person ergeben. Damit solle der Gesetzgeber absichern, dass sexuelle Handlungen immer auf der Einwilligung der Beteiligten beruhen. Menschenrechts- und Frauenorganisationen hatten in den letzten Monaten intensiv für die «Nur Ja heisst Ja»-Variante lobbyiert.

(sda)

Schreiben Sie einen Kommentar