Der häusliche Privatunterricht ist nicht Teil des Erziehungsrechts. Homeschooling könne nicht als Teil des menschenrechtlich geschützten Privat- und Familienlebens gemäss Artikel 13 der Bundesverfassung eingefordert werden. Dies entschied das Bundesgericht. Die Mutter eines hochbegabten Kindes aus Basel-Stadt war mit der Forderung nach Homeschooling ans Bundesgericht gelangt. Willi Villiger, Präsident des Vereins «Bildung zuhause», kritisierte das Urteil. Das Bundesgericht setze sich damit über den Geist der Bundesverfassung hinweg. Wenn der Staat den Eltern das Homeschooling verbiete, greife er in die Selbstbestimmung der Familien ein.
Tatsächlich wird den Kindern an der öffentlichen Schule oft ein Welt- und Menschenbild vermittelt, das den elterlichen (christlichen) Wertvorstellungen diametral entgegensteht. Zuhause muss dies dann durch die Eltern – oft gegen den Widerstand der Schulbürokratie – sehr aufwendig wieder korrigiert werden. Das Phänomen ist allerdings nicht neu, denn schon zur Zeit des Liberalismus im 19. Jahrhundert dienten öffentliche Schulen nicht nur der Wissensvermittlung, sondern auch der Kontrolle politischer Korrektheit. (idea/Jufa)