Höhere Prämienabzüge

2019 verlange das Parlament in einer Motion vom Bundesrat, den Steuerabzug für Krankenkassenprämien zu erhöhen. Am 7. Juni 2021 hat der Bundesrat nun eine entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Bei der direkten Bundessteuer soll der Maximalabzug für Alleinstehende von 1’700 auf 3’000 und für Ehepaare von 3’500 auf 6’000 Franken steigen. Pro Kind gibt es einen Zusatzabzug von 1’200 statt 700 Fr. Zum Vergleich: Die mittlere Jahresprämie in der Grundversicherung der Krankenkassen liegt dieses Jahr je nach Kanton bei 3’100 bis 5’800 Franken für Erwachsene und bei 800 bis 1’560 Franken für Kinder. Der neue Abzug soll künftig auf Prämien für die obligatorische Krankenversicherung beschränkt sein und für alle Kantone gelten. Sie könnten aber die Höhe des Maximalabzugs weiterhin selber wählen.

(NZZ)

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