2015 stand unter dem Zeichen einer fortschreitenden Aufweichung des Lebensschutzes. Glücklicherweise ist am 10. Dezember immerhin das Referendum gegen das neue Präimplantationsdiagnostik-Gesetz zustande gekommen.
Sowohl was den Beginn, als auch das Ende menschlichen Lebens angeht stand 2015 weitgehend unter dem Zeichen einer fortschreitenden Aufweichung des Lebensschutzes. Am 14. Juni hiessen die Stimmbürgerinnen und -bürger eine Verfassungsänderung zur Präimplantationsdiagnostik gut, womit die Grundlage für eine Selektion und Vernichtung ungeborener, behinderter Menschen gelegt wurde. Nötig ist hierfür jetzt noch ein Ausführungsgesetz, gegen welches wir – zusammen mit anderen Organisationen – erfolgreich das Referendum ergriffen haben. Am 10. Dezember konnten wir der Bundeskanzlei 62’000 Unterschriften einreichen. Die erneute, zweite Volksabstimmung wird entscheidend sein, wie weit die Selektion beim künstlich gezeugten, ungeborenen Leben gehen darf. Sie könnte bereits im Juni 2016 stattfinden und muss unbedingt gewonnen werden!Tötungsbeihilfe bei völlig gesunden MenschenAber auch am Lebensende wird es immer prekärer: Anfangs November verkündete der Verein „Echte Freiheit im Alter“, Beihilfe zur Selbsttötung auch bei völlig gesunden Menschen leisten zu wollen. Die Ärzte müssten eine letale Dosis Natrium-Pentobarbital selbst dann verschreiben, wenn keine medizinische Indikation vorliegt. EXIT prüft, ob gesunde Betagte mit einem sog. „Bilanzsuizid“ eine „Schlussbilanz“ ihres Lebens ziehen und dieses dann beenden sollten. Der Druck, sich aus oft materiellen Gründen („nicht zur Last fallen“) für eine Selbsttötung zu entscheiden, wird damit immer grösser. Bundesrat: Bahn frei für HomoadoptionAuch bei anderen Themen sind wir mit unseren Wertvorstellungen zunehmend in der Defensive. Für gleichgeschlechtliche Paare sollen die Adoption und der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin möglich werden. Betreffend die Homo-Adoption hat der Bundesrat am 27. November zu Handen des Parlaments eine Änderung des Zivilgesetzbuchs verabschiedet. Erlauben will er die Adoption des Kindes eines Partners oder einer Partnerin (sog. „Stiefkindadoption“), wenn Paare seit mindestens drei Jahre einen gemeinsamen Haushalt führen. Abweichungen sind hier nicht möglich. In gewissen Fällen jedoch will der Bundesrat den Schutz des Kindes aufweichen und Homopaare bevorzugen. So kann unter Umständen das normal geltende Mindestalter für Adoptiveltern, das von 35 auf 28 Jahre gesenkt wird, unterschritten werden. Auch der maximale oder minimale Altersunterschied zwischen dem Adoptivkind und -Eltern soll für Homos erleichtert werden.Segensreiche Familienarbeit!Nebst allem Betrüblichen durften wir 2015 jedoch auch viel Positives erfahren. So führten wir am 12. September in Goldau mit fast 500 Teilnehmern sehr erfolgreich unseren 18. schweizerischen Familientag durch. Schon 2014 konnten wir bei unserer Hilfstätigkeit für kinderreiche Familien in Not die Grenze von einer halben Million Franken (543’000) deutlich überschreiten und leisteten in 785 Fällen materielle Hilfe (inkl. Naturalgaben). Hinzu kamen weitere 765 Fälle von Beratung (Budgetplanung, Steuerberatung, Rechtsfragen, usw.). Die Zahlen für 2015 liegen noch nicht vor, liegen aber in dieselben Grössenordnung. Diese praktische Familienarbeit an der Basis ist für uns immer wieder eine grosse Ermutigung. Wir leisten damit einen ganz konkreten und segensreichen Beitrag, um Ehen und Familien zu stabilisieren und zu retten.Grosse Herausforderungen für 2016Bereits am 30. Januar 2016 führen wir in Pfäffikon/SZ unser traditionelles Elterntreffen durch. Gastreferent wird Nationalrat Alois Gmür (CVP/SZ) sein. Am 28. Februar steht dann die wichtige Abstimmung über die Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe bevor. Der neue Verfassungsartikel würde nicht nur endlich die steuerliche Diskriminierung der Ehepaare beseitigen, sondern enthält auch eine Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau, womit der Etablierung der Homo-Ehe ein Riegel vorgeschoben würde.<�rr�(q �jhr r@ rbottom: 0.0001pt;”>Zudem haben wir verschiedene kantonale Initiativen gegen den Lehrplan 21 unterstützt. Der LP 21 bleibt voll von Vorgaben, die auf eine Relativierung der heterosexuellen Norm und der natürlichen Geschlechtsunterschiede von Mann und Frau hinauslaufen. So soll unter dem Schlagwort des „Verbots von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der Lebensform“ (Art. 8 Abs.3 BV) der Kampf „gegen Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung“ geführt werden. Konkret wird die Gender-Ideologie ganz einfach ohne das Label „Gender“ aufbereitet – ein reiner Etikettenschwindel. Das ganze Programm von Lesbian/Gay und Bisexual über Transgender/Transsexual und Intersexual bis hin zu Queer und die mit dem Genderismus verbundene Demontage des christlich-abendländischen Menschen- und Familienverständnisses bleiben damit bestehen. Gefährliche Initiative „Ehe für alle“Ende März 2015 veröffentlichte der Bundesrat seinen „Bericht zur Modernisierung des Familienrechts“und schlug eine Öffnung der Ehe für Homo-Paare und eine „Ehe Light“ (Aufwertung des Konkubinats) vor. Parallel dazu läuft die parlamentarische Initiative der Grünliberalen „Ehe für alle“, die auf die volle Anerkennung der Homoehe (anstelle „gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“) abielt. Am 20. Februar stimmte die Rechtskommission des Nationalrats dem Vorhaben zu und am 1. September 2015 folgte mit 7 zu 5 Stimmen auch die Schwesterkommission des Ständerats. Die Initiative geht nun zurück an die Rechtskommission des Nationalrats, die einen Erlass ausarbeiten soll. Anschliessend kommt es zur Diskussion im Parlamentsplenum.Celsa Brunner